Hallo Forum,
ich plane eine Direktversicherung (Altvertrag) als Einmalzahlung auszahlen zu lassen.
Im folgenden habe ich mein Anliegen in 3 Teile strukturiert: Eckdaten, Problem, Frage.
Teil 1: Eckdaten
- Beiträge (jährlich max. 1752 €, genau diesen Betrag habe ich eingezahlt jährlich) wurden nach §40b EStG a.F. pauschal versteuert (20% Pauschalsteuer)
- Ich habe keine Förderung nach §3 Nr.63 EStG genutzt
- Auszahlung erfolgt ab dem 60. Lebensjahr (ich bin 60)
- Beiträge zur GKV / PV scheinen für mich nicht anzufallen, da ich in der PKV bin
- die Mindestlaufzeit von 12 Jahre ist erfüllt
- Kapitalauszahlung per Einmalbetrag sind steuerfrei
- ich bin als (neuer) Vorruheständler allerdings noch formal Angestellter meiner Firma
Teil 2: Problem
Mein Arbeitgeber hat an die Versicherung, die die DV verwaltet, meinen Wunsch nach Einmalzahlung der DV weitergeleitet.
Die Versicherung hat mir nun ein Schreiben für eine "Kündigungsbestätigung" (nicht "Auszahlungsbestätigung"), die ich gegenzeichnen soll, mir zugeschickt. Dieses Schreiben hat folgenden Passus:
"Für die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung wurden nur eine pauschale Lohnsteuer erhoben.
Ihre Kündigung der Verischerung steht nicht im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der versicherten Person.
Dieser Sachverhalt kann vom zuständigen Finanzamt so gewertet werde, dass die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung der Lohnsteuer nachträglich entfällt und eine Nachversteuerung vorgenommen werden muss."
Teil 3: Frage
Heißt das nun, dass die Gefahr besteht, dass ich doch Steuern zahlen muss auf den Auszahlungsbetrag bzw. die vorgenommene Pauschalversteuerung zurückgenommen werden muss, ich also nachversteuern muss?
Vielleicht hatte jemand schon mal diesen Fall und kann mir zu der Abwicklung meines Vorhabens ein paar Infos zukommen lassen.
Danke für jede Hilfe!