Beiträge von zob

    Zur Vollständigkeit und weil ich von "alter Versicherungsgesellschaft" geschrieben habe.

    Bei meiner Recherge fand ich auch den Grund des "Wechsels" der Gesellschaft heraus.

    Kurz: Die "Victoria" Versicherung (von mir hier als "alter Versicherungsgesellschaft" bezeichnet) wurde in die ERGO-Versicherungsgruppe integriert. Mein Arbeitgeber hatte usprünglich bei Victoria die DV abgeschlossen, diese war zu dem Zeitpunkt eine eigenständige Gesellschaft. Deutlich später wurde die nur noch als Markenname "Victoria" vorhandene Gesellschaft endgültig in die ERGO Versicherung übernommen. So kam grob gesehen der Gesellschaftswechsel zu Stande.

    Wie ich insgesamt als Ergebnis meiner Recherchen festhalten kann, ist eine DV "Kündigung" förderschädlich und das schließt die Nachversteuerung der Pauschalversteuerung ein.

    Meine verbleibende Frage zuvor war noch: Ist der "Ablauftermin" bei mir 65 (so der ursprüngliche Vertrag der mir vorliegt) oder 67 (mein Renteneintritt) ausschlaggebend. Der Vertrag und der Renteneintritt fiel vor 2012 einfach zusammen und daher hatte diese Frage keine Relevanz.

    Aber das muss ich final mit der (neuen) Versicherungsgesellschaft klären (Mail geschickt).

    Danke für allen Input.

    Die Sache mit dem Nachsehen in dem DV-Versicherungsvertrag ist bei mir ad hoc nicht so einfach möglich wie hier von einem User vorgeschlagen wird. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass die betreuende Versicherungsgesellschaft im Jahr 2014 von meinem Arbeitgeber gewechselt wurde.

    Informationen der Versicherungsbedingungen liegen mir nur von der ursprünglichen Versicherungsgesellschaft vor. Alle nachfolgend Informationen durch die neue Versicherungsgesellschaft sind im Wesentlichen "Kontoauszüge", aber keine Vertragsbedingungen.
    Aber selbst die alten Informationen verweisen für den Ablauffall nur auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen, also auf diejenigen der alten Versicherungsgesellschaft, die sind aber leider nicht Bestandteil meiner Unterlagen. Ungünstige Situation insgesamt.

    Was ich sehe (im "alten" Versicherungsvertrag) ist, dass der Abruftermin "60" und der Ablauftermin "65" ist.

    Gehe ich davon aus, dass dieser alte Vertrag von der neuen Gesellschaft unverändert weitergeführt wird, dann wäre der DV-Ablauf erst mit meinem 65. Lebensjahr erreicht.
    Allerdings werde ich mit 65 immer noch formal Angestellter meiner Firma sein. Wie allgemein bekannt wurde in Jahr 2012 das Renteneintrittsalter gestaffelt geändert. Für mich persönlich bedeutet das, dass mein regulärer Renteneintritt mit vollendetem 67. Lebensjahre erst erfolgen kann. Vermutlich ist dies aber weniger relevant für meinen Fall, aber trotzdem nicht abschließend geklärt.

    Welche Fragen / Optionen gibt es aus meiner Sicht?

    1. Ich kann bei meinem (formalen) Arbeitgeber nachfrage, ob er mir die aktuell gültigen Vertragsunterlagen, d.h. die DV-Unterlagen der neuen Gesellschaft, ungekürzt zukommen lässt. Das dauert eine sehr lange Zeit (so meine Erfahrung bzgl. HR-Anfragen aus der Vergangenheit). Aber wenn das die einzige Möglichkeit sein sollte, dann muss ich das so machen.
    2. Ich kann den Vertrag weiterlaufen lassen und ihn (abstrakt) als "Festgeldkonto" betrachten. Die Frage bleibt aber auch hier: Wann ist der Ablauftermin nun für mich persönlich? Ist es 65 (wie im ursprünglichen Vertrag) oder 67 (wie bei der allgemeinen Regelung)? Meine Vermutung (nicht Wissen!) ist, dass der ursprüngliche Vertrag hier greift.

    Danke für weitere hilfreiche Informationen und Vorschläge!

    Hallo Forum,

    ich plane eine Direktversicherung (Altvertrag) als Einmalzahlung auszahlen zu lassen.

    Im folgenden habe ich mein Anliegen in 3 Teile strukturiert: Eckdaten, Problem, Frage.

    Teil 1: Eckdaten

    - Beiträge (jährlich max. 1752 €, genau diesen Betrag habe ich eingezahlt jährlich) wurden nach §40b EStG a.F. pauschal versteuert (20% Pauschalsteuer)
    - Ich habe keine Förderung nach §3 Nr.63 EStG genutzt
    - Auszahlung erfolgt ab dem 60. Lebensjahr (ich bin 60)
    - Beiträge zur GKV / PV scheinen für mich nicht anzufallen, da ich in der PKV bin
    - die Mindestlaufzeit von 12 Jahre ist erfüllt
    - Kapitalauszahlung per Einmalbetrag sind steuerfrei
    - ich bin als (neuer) Vorruheständler allerdings noch formal Angestellter meiner Firma

    Teil 2: Problem

    Mein Arbeitgeber hat an die Versicherung, die die DV verwaltet, meinen Wunsch nach Einmalzahlung der DV weitergeleitet.

    Die Versicherung hat mir nun ein Schreiben für eine "Kündigungsbestätigung" (nicht "Auszahlungsbestätigung"), die ich gegenzeichnen soll, mir zugeschickt. Dieses Schreiben hat folgenden Passus:

    "Für die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung wurden nur eine pauschale Lohnsteuer erhoben.
    Ihre Kündigung der Verischerung steht nicht im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der versicherten Person.
    Dieser Sachverhalt kann vom zuständigen Finanzamt so gewertet werde, dass die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung der Lohnsteuer nachträglich entfällt und eine Nachversteuerung vorgenommen werden muss."

    Teil 3: Frage

    Heißt das nun, dass die Gefahr besteht, dass ich doch Steuern zahlen muss auf den Auszahlungsbetrag bzw. die vorgenommene Pauschalversteuerung zurückgenommen werden muss, ich also nachversteuern muss?

    Vielleicht hatte jemand schon mal diesen Fall und kann mir zu der Abwicklung meines Vorhabens ein paar Infos zukommen lassen.

    Danke für jede Hilfe!