Beiträge von Fabe86

    Und wenn unsere TE sagt, die Schwester ist verschwunden, wird einfach kein Gesamterbschein ausgestellt oder sie kann einen Teilerbschein für ihren Anteil beantragen. In der Grundkonstellation lässt das Nachlassgericht garantiert nicht nach dem zweiten Erben suchen, was ja die Frage unserer TE war.

    Gruß Pumphut

    Danke Euch zunächst mal allen sehr für Eure Beiträge; mit so vielen nützlichen Infos in so kurzer Zeit hatte ich gar nicht gerechnet!

    Ich werde nochmals ALLES in Ruhe durchlesen und mir Notizen machen, aber im Wesentlichen verstehe ich es jetzt so:

    Wir befinden uns in einer art Grauzone, da meine Schwester als erbberechtigte Person zwar mit allen Personalien (außer der exakten Adresse) bekannt ist, aber eben ggf. nicht auf die Anfrage des Nachlassgerichts reagiert. Daruas folgend ergeben sich für mich hier und heute folgende Optionen:

    1) mit meinen Eltern sprechen und das Testament anpassen lassen.

    2) Zu gegebener Zeit einen Teilerbschein beantragen.

    Nachteil bei Punkt 1 könnte der geringe Schenkungs-Freibetrag zwischen Geschwistern sein. Hier würde mich noch interessieren, ob und wo man da evtl. klarere Zahlen findet. Dennoch wäre es, so, wie ich es rauslese, sinnvoll, die Gestaltung zu ändern, da der Fall - ich wiederholfe mich - eben in einer Grauzone liegt und der Teilerbschein womöglich nicht ausreicht.

    Habe ich das einigermaßen korrekt verstanden? Ich bin wirklich ganz neu in der Materie und auch mit den Fachbegriffen noch nicht vertraut, arbeite mich aber aktiv ein.

    Danke!

    Hallo zusammen:)!

    Folgende Situation:

    meine Schwester und ich werden in einigen Jahren ein Haus und ein gewisses (mir noch unbekanntes) Maß an Vermögen erben und sind zu gleichen Teilen berechtigt. Dies bitte als soweit nicht änderbare Prämisse annehmen.

    Nun ist es so, dass meine Schwester seit geraumer Zeit quasi "verschollen" ist und sich von der Familie mutmaßlich losgesagt hat, ohne, dass wir ihren exakten Aufenthaltsort oder sonstige Umstände wüssten. Das ansich ist tragisch genug und soll hier in der Tiefe auch gar nicht Thema sein, aber rein erbrechtlich stellt sich die Frage, was das für mich eines Tages bedeutet. Konkret gefragt:

    1) Wie viel wird "in bewegung gesetzt", um Menschen wie sie ggf. ausfindig zu machen? Und: muss ich die Kosten tragen?

    2) Falls ich die Kosten nicht tragen kann - ich bin kein Gutverdiener, absolut nicht - was passiert dann?

    3) Was kann ich ggf. selbst hier und heute bereits vorausschauend proaktiv tun, und auch hier: wass kostet das (der Größenordnung nach)?

    Es tut mir leid, falls das emotional kalt klingt. Ich hatte viel Zeit, das Geschehen zu verarbeiten, bevor ich diesen Post hier schrieb. Und auch sowas will halt geklärt sein.

    Vielen Dank Euch:):thumbup:!