Und wenn unsere TE sagt, die Schwester ist verschwunden, wird einfach kein Gesamterbschein ausgestellt oder sie kann einen Teilerbschein für ihren Anteil beantragen. In der Grundkonstellation lässt das Nachlassgericht garantiert nicht nach dem zweiten Erben suchen, was ja die Frage unserer TE war.
Gruß Pumphut
Danke Euch zunächst mal allen sehr für Eure Beiträge; mit so vielen nützlichen Infos in so kurzer Zeit hatte ich gar nicht gerechnet!
Ich werde nochmals ALLES in Ruhe durchlesen und mir Notizen machen, aber im Wesentlichen verstehe ich es jetzt so:
Wir befinden uns in einer art Grauzone, da meine Schwester als erbberechtigte Person zwar mit allen Personalien (außer der exakten Adresse) bekannt ist, aber eben ggf. nicht auf die Anfrage des Nachlassgerichts reagiert. Daruas folgend ergeben sich für mich hier und heute folgende Optionen:
1) mit meinen Eltern sprechen und das Testament anpassen lassen.
2) Zu gegebener Zeit einen Teilerbschein beantragen.
Nachteil bei Punkt 1 könnte der geringe Schenkungs-Freibetrag zwischen Geschwistern sein. Hier würde mich noch interessieren, ob und wo man da evtl. klarere Zahlen findet. Dennoch wäre es, so, wie ich es rauslese, sinnvoll, die Gestaltung zu ändern, da der Fall - ich wiederholfe mich - eben in einer Grauzone liegt und der Teilerbschein womöglich nicht ausreicht.
Habe ich das einigermaßen korrekt verstanden? Ich bin wirklich ganz neu in der Materie und auch mit den Fachbegriffen noch nicht vertraut, arbeite mich aber aktiv ein.
Danke!