Das habe ich hier anders verstanden. In Beitrag #130 berichtet Anhoe davon, dass er/sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen musste und ihm/ihr auf dieser Basis ein Tarif mit entsprechendem Risikozuschlag angeboten wurde. Daraufhin gab es den Vorschlag in #138, entsprechende Leistungsausschlüsse in Bezug auf Vorerkrankungen, falls möglich, zu vereinbaren, um den Risikozuschlag zu vermeiden.
Ein Ausschluss von Tarifbestandteilen wie Wahlarzt, Einzelzimmer etc. muss bei einem Tarifwechsel nicht explizit vereinbart werden. Wechselt man den Tarif, dann akzeptiert man automatisch die Tarifbedingungen.
Nein, ein Ausschluss von Mehrleistungen bezieht sich nur auf das Delta zum alten Tarif. Wenn es im alten tarif dafür schon eine Leistungsverpflichtung gab, muss die Versicherung auch bei Wechsel mit mehrleistungsausschluss zu den "alten bedingungen" leisten.