Die aktuell in der Presse genannten Pläne für Sozialabgaben auf Kapitalerträge verunsichern etwas.
Vielleicht ist es noch zu früh, aber es wäre interessant zu wissen, was dies exakt bedeutet und ob auch alte Kapitalerträge rückwirkend betroffen sein sollen.
Sofern es Möglichkeiten gibt, neben dem Freibetrag andere legale Schlupflöcher verwenden zu können, wäre auch dieses Thema spannend.
Viele Grüße