Betreff: Western Digital Spin-off SanDisk - Rundungsfehler
Institute: Trade Republic, Baader Bank
Hallo zusammen,
ich suche weitere Western-Digital-Aktionäre, die vom SanDisk-Spin-off (Februar 2025) betroffen sind. Konkret geht es um einen Rundungsfehler bei der Zuteilung: Statt des korrekten Verhältnisses von 1/3 wurde bei Brokern und Banken (Trade Repulic, Baader Bank, ....) mit dem gerundeten Faktor 0,33333 gerechnet.
Offizielle Unterlagen von WDC
Gemäß den offiziellen Unterlagen von Western Digital Corporation (WDC), INFORMATION STATEMENT – Sandisk Corporation vom 31. Januar 2025 wurde die Kapitalmaßnahme wie folgt definiert:
“For each share of WDC common stock held of record by you as of 1:00 pm Pacific Time on February 12, 2025, the record date for the distribution, you will receive one-third (1/3) of one share of Spinco common stock. You will receive cash in lieu of any fractional shares which you would have received after the application of the above ratio.”
Demnach erhalten WDC-Aktionäre für jede Aktie, die zum Stichtag gehalten wird, ein Drittel (1/3) einer Aktie der Spinco-Stammaktien. Etwaige Bruchteile von Aktien, die sich nach Anwendung dieses Verhältnisses ergeben, werden in Bar ausgezahlt.
Des Weiteren wird in dem WDC Investor Relations Dokument Form 8937, 21. Februar 2025, Distribution of Sandisk Corp. Common Stocks ein Beispiel angeführt, wonach ein Aktionär mit 90 WDC-Aktien genau 30 SanDisk-Aktien erhält und nicht „90 × 0,33333 = 29,997“ Aktien
Kapitalmaßnahmen
Kapitalmaßnahmen sind gemäß den Beschlüssen des Emittenten durchzuführen. Eine Abrundung des Faktors 1/3, die bei einer durch 3 teilbaren Stückzahl Bruchteile erzeugt, ist unzulässig. Darüber hinaus legen die Vorgaben des Emittenten eindeutig fest, dass Bruchstücke selbst bei einer nicht durch 3 teilbaren Stückzahl an WDC-Aktien nicht als Aktien eingebucht, sondern durch einen Barausgleich („cash in lieu“) abgegolten werden müssen. Eine Einbuchung von Bruchstücken im Depot ist somit seitens des Emittenten nicht vorgesehen.
Das führt dazu, dass Aktionäre, deren WDC-Bestand eigentlich glatt durch 3 teilbar ist, keine volle Anzahl an SanDisk-Aktien erhalten haben, sondern fälschlicherweise Bruchteile eingebucht bekamen.
Das Problem mit Bruchstücken
Da Bruchstücke nicht auf andere Depots übertragbar sind und die SanDisk-Aktien (nach meinem Stand) auf den Plattformen von Trade Republic und Baader Bank zur Zeit nicht gehandelt werden können, sind diese Bruchstücke praktisch wertlos.
Sammelbeschwerde
Da die BaFin die kollektiven Interessen der Verbraucher schützt, wäre das Einreichen einer Sammelbeschwerde das einzige Mittel. Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Vielzahl von Anlegern durch diesen systematischen Rechenfehler geschädigt wird, muss die Aufsicht tätig werden.