Alles anzeigenSo weit, so gut.
Stimmen die Zahlen? Bedeutet 20.00 € zwanzig Euro oder zwanzigtausend, bei der Du eine Null vergessen hast? Der Punkt ist in Deutschland üblicherweise ein Trennzeichen für jeweils drei Stellen (erstmals also Tausender). Ich kann mir nicht vorstellen, daß einer einen Verlust von zwanzig Euro beim Finanzamt angibt, möglich ist das aber.
Wenn Du die Steuererklärung 2024 machen mußt, bist Du bereits etwas spät dran.
Du tust wohl daran, Dich in die Steuersystematik einzulesen, dann brauchst Du diese Frage auch nicht zu stellen.
Abgeltungversteuerte Kapitalerträge brauchst Du nicht in der Steuererklärung einzugeben. Mal angenommen, Du hast Dich oben verschrieben und bei Bank A 6.000 € Gewinn versteuert und bei Bank B 20.000 € Verlust erwirtschaftet, wäre es in der Tat nützlich gewesen, den Gewinn vom 6.000 € in der Steuererklärung 2021 anzugeben. Dann hätte das Finanzamt saldiert, Du hättest die Abgeltungsteuer von 6.000 € erstattet bekommen und Du hättest noch einen Verlust von 14.000 € beim Finanzamt stehen. Das wären immerhin um die 1.600 € Steuererstattung gewesen.
Typischerweise fallen Kapitalerträge jedes Jahr an; wenn Du jedes Jahr bei Bank A um die 6.000 € Kapitalerträge kassierst, hättest Du die in den Folgejahren 2022 und 2023 angeben können und jeweils um die 1.600 € zurückbekommen. Das hätte den Verlust reduziert, es wären nun davon noch 2.000 € übrig.
Das verwundert, denn eigentlich ist die Sache ja ganz einfach.
Wenn Du den Verlust des Jahres 2021 beim Finanzamt angegeben hast, hast Du mit dem Steuerbescheid auch einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer bekommen. Damit ist der Verlust beim Finanzamt registriert.
Abarbeiten (oder nutzen) kannst Du diesen Verlust grundsätzlich nur mit den Gewinnen des Jahres, für die Du die Steuererklärung abgibst, in Deinem Fall also mit den Gewinnen des Jahres 2024. Du hast offensichtlich versäumt, die Gewinne der Jahre 2021, 2022 und 2023 gegenrechnen zu lassen, das kannst Du nun auch nicht mehr nachholen.
Beiträge von kobmicha
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Hallo,
folgende Frage ist für mich kaum erklärbar!
Folgende Situation:
Die Steuerbescheinigung der Bank A weist einen Kapitalertrag von ca.6000€ für das Jahr 2021 aus.
Bei der Bank B habe ich einen ausgewiesenen Verlust von ca.20.00€ für das Jahr 2021.
Dieser ist auch schon in der Steuererklärung für 2021 als Verlustvortrag vermerkt.
Nun muss ich die Steuererklärung für 2024 machen.
Leider habe ich bei der Steuererklärung für 2021 nicht den Gewinn aus Bank A angegebenen. Natürlich hat die Bank A den Gewinn nach Abzug der üblichen Steuern und des Soli ausgewiesen.
Nun stelle ich mir vor das ich den Gewinn von Bank A bei meiner Steuererklärung für 2024 und dem darin ausgewiesenen Verlust ,bei der Bank B ,angeben kann und eine Verrechnung stattfinden kann.
Also den Gewinn aus 2021 bei Bank A "nachträglich" geltend machen kann.
Es ist einfach nicht für mich nachvollziehbar!
Danke.
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Hallo Koryphäe.
Vielen Dank für die Mühe und die Beantwortung meiner Fragen!
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Interessanter Beitrag/Kommentar. danke.
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Hallo,
ich lese hier die Interessanten Antworten.
Wenn man solche Buchungen und Umsätze nachvollziehen möchte braucht man einen Zugang zu den entsprechenden "Buchungsstellen" im Kundenportal der jeweiligen Bank über einen längeren Zeitraum.Meistens wir die Aufzeichnung nur für einer relativ kurzen Zeitraum für den Nutzer sichtbar sein.Weil nur 180 bis 360 Tage die Aufzeichnungen eingesehen werden können auf der Kundenseite der Banken.Oder???? kann man das über einen längeren Zeitraum 3-4 Jahre mit Erfolg einfordern?
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Guten Abend.
ich lese hier schon eine Zeit lang mit und finde das ganz brauchbare Antworten zu div Themen gegeben werden.
Mein Anliegen:
Die Steuerbescheinigung für das vergangene Jahr2024 kam ja so im März- April von der Bank bei mir an.
Da wird dann eine Summe von ......€ angegeben als Höhe der Kapitalerträge (nicht aus Aktienhandel).
Alles als Gewinn ausgewiesen!
Höhe der Kapitalerträge in 2024. .......€
Kapitalertragssteuer. .........€
Solidaritätszuschlag. .........€
Soweit so gut.
Nun habe ich das Depot nach 3 Jahren im Dezember 2024 aufgelöst.
Es wurden keine weiteren Aktivitäten ausgeführt und das Guthaben ist auch ordnungsgemäß auf meinem Konto angekommen.
Nun stelle ich in meinen Aufzeichnungen fest das die ausgewiesene Summe der Kapitalerträge nicht mit meinen "Überschlägigen" Aufzeichnungen übereinstimmt.
Da ich auf meinem Steuerkonto aus den vergangenen Jahren einen Verlustvortrag habe möchte ich den Gewinn aus 2024 natürlich Gegenrechnen!
Leider wurden von der Depotbank die Aufzeichnungen der Transaktionen auf dem Kundenportal gelöscht.
Ich kann also nicht in den Aufzeichnungen nachvollziehen was die Bank da angesetzt hat.
Natürlich habe ich nicht den ganzen Schriftverkehr in Papierform ausgedruckt und habe keinen Vollständigen Schriftsatz der Kontobewegungen.
Auf meine schriftliche Anfragen nach der Einsicht in die alten Unterlagen schrieb man mir das es nicht möglich ist!
Meine wichtige Frage ist:
Muß mir die Bank aufschlüsseln wie sie an die ausgewiesene Höhe der bescheinigten Kapitalerträge gelangt ist?
Es haben ja mehrere An und Verkäufe von ETF`s stattgefunden in denen die Gewinne erzielt wurden.
Ich bin mir nicht sicher ob ICH alles richtig zugeordnet habe in meinen Aufzeichnungen!
Über aufschlußreiche Antworten/ Nachrichten würde ich mich freuen!