Beiträge von Kugelfischpaste

    Hallo, ich hoffe ihr könnt mir bei dieser Fragestellung helfen:

    Ein Kunde möchte aufgrund eines für ihn nur noch in 2025 verfügbaren Fördertopfes schon in diesem Jahr eine Vorkasse-Rechnung für eine von mir erst in 2026 zu erbringende Designleistung erhalten.

    Werde ich da mit dem Finanzamt bzgl. meines Jahresabschlusses und meiner USt-Voranmeldung Probleme bekommen, wenn ich noch in diesem Jahr eine Vorkasse-Rechnung an den Kunden versende und dort als Leistungszeitraum aber erst den Januar/Februar 2026 angebe?

    Da ich als Freiberufler zur Ist-Versteuerung berechtigt bin, würde das bei Zahlungseingang in diesem Jahr ja auch noch in diesem Jahr eingebucht, allerdings ist die eigentliche Leistungserbringung ja im Folgejahr. Bei meiner Recherche habe ich da widersprüchliche Infos erhalten:

    A) Da IST-Versteuerung ist immer der Zahlungseingang entscheidend, Rest ist egal.
    B) Bei Dienstleistungen gilt für den Vorsteuerabzug immer der Zeitraum der Leistungserbringung
    C) ??

    Vielen Dank im Voraus für euren Input dazu!