Beiträge von Sabine Plank

    Danke dir. Wenn das so ist, dann habe ich zum einen die Rente der DRV und dann noch das Versorgungsanrecht. Ich komme zurück auf meine Ausgangsfrage: wie verhält sich das mit dem Rentenfreibetrag? Werden die beiden "Renten" zusammengezählt oder gibt es den Rentenfreibetrag nur auf die DRV Rente und das Versorgungsanrecht wird versteuert wie jede andere Einnahme auch?

    Vielen Dank für eure Beiträge. Der Dienstherr des ehemaligen Gatten ist das Verteidigungsministerium. Meine Anwältin sprach von einer externen Teilung, war sich aber nicht sicher. Vermutlich wird es einen Betrag geben, der monatlich überwiesen wird, aber niemand kann mir sagen, ob der Betrag an mich geht oder an die Rentenversicherung. Scheint eine Angelegenheit zu sein, die nicht so oft vorkommt.

    Hallo,

    ich beabsichtige, im Mai 2026 in Rente zu gehen. Wenn ich es richtig verstehe wird beim erstmaligen Renteneintritt der Rentenfreibetrag in Euro festgelegt und dieser bleibt unverändert. Ich befinde mich in einem laufenden Scheidungsverfahren. Der Versorgungsausgleich wurde bereits durchgeführt und werde einen Teil der Pension meines geschiedenen Mannes erhalten. Falls das Scheidungsverfahren im Mai nicht abgeschlossen ist und ich die Pension aus dem Versorgungsaugleich erst Ende 2026 oder später erhalte, welche Folgen hat das für den Rentenfreibetrag, wenn er einmal festgelegt wurde? Wer kann diese Frage beantworten? Danke schonmal vorab.