Danke dir. Wenn das so ist, dann habe ich zum einen die Rente der DRV und dann noch das Versorgungsanrecht. Ich komme zurück auf meine Ausgangsfrage: wie verhält sich das mit dem Rentenfreibetrag? Werden die beiden "Renten" zusammengezählt oder gibt es den Rentenfreibetrag nur auf die DRV Rente und das Versorgungsanrecht wird versteuert wie jede andere Einnahme auch?