Hallo,
ich hätte auch zwei Fragen zum Verpflegungsmehraufwand:
Frage 1: man arbeitet in 24h Dienst bei der Feuerwehr (jeden zweiten Tag von 7-7 Uhr). Die 24h ist man an der ersten Tätigkeitsstätte (reine Arbeitszeit am tag sind 14,33h, Fest ist Bereitschaftsdienst in der ersten Tätigkeitsstätte) > ich weiß, die Arbeitszeit ist über 8h, aber hier gibt es eine Sonderregelung bei der Feuerwehr. Es kann auch an Tagen vorkommen, dass aufgrund des Einsatzaufkommens man länger wie die 14,33h arbeitet. Kann man in diesem Fall den Verpflegungsmehraufwand <8h geltend machen?
Frage 1: man arbeitet im Rettungsdienst in der Wechselschicht. Es gibt hier 12h Schichten und auch schichten die 8,5h dauern. natürlich hätte man auch hier Anspruch auf eine Pause, welche aufgrund von Einsätzen oft nicht eingehalten wird. bei der 8,5h Schicht hat man zwar eine Pause, verbringt diese aber oft nicht an der ersten Tätigkeitsstätte. bei der 12h Schicht gibt es keine festgelegte Pause, sondern man Schlingt zwischendurch schnell was rein, dies kann auch an der ersten Tätigkeitsstätte sein. Kann man in diesem Fall den Verpflegungsmehraufwand <8h geltend machen?
besten Dank
Gruß