Beiträge von Mario 0911
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3) Kapitallebensversicherung vor 2004:
Steuerfrei bei Auszahlung, aber bei freiwilliger GKV beitragspflichtig.
Eine Auszahlung vor Beginn der freiwilligen GKV kann daher Beiträge sparen – entscheidend ist der Versicherungsstatus, nicht die Steuererklärung. Weiß nicht warum du auf die Steuererklärung kommst.Sorry, meinte Krankenversicherungsbeiträge. Eine Frage dazu, da der Beitrag der LV aus Netto bezahlt wurde dürfte dieser aber nicht komplett angesetzt werden oder? Für mein Verständnis dürfte nur der Gewinn für die Krankenkassenbeiträgen ran gezogen werden. Z.b. 60000€ Wert del LV, 50000€ eingezahlt, daraus ergibt sich 10000€ für die Krankenkassenbeiträgen. Ist dem so?
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Hallo in die Runde,
ich bin durch einige Beiträge auf ein Thema gestoßen was mich in der Rente betreffen wird. Da ich in der letzten Hälfte meines Arbeitsleben keine 9/10 in der GKV war werde ich als freiwilliges Mitglied in der Krankenversicherung aufgenommen werden.
Dies hat natürlich finanzielle Konsequenzen die ich gerne im Vorfeld Mal prüfen möchte. Aus diesem Grund schreibe ich in das Forum und hoffe qualifizierte Antworten zu bekommen.
Nun zu den Fragen:
1. Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen bei Gemeinschaftskonten? Wird da der Kapitalerträge halbiert wenn 2 Kontoinhaber vorhanden sind.
2. Die Krankenkassenbeiträge, werden diese nach Abzug der KAP Steuer, Soli berechnet oder von der vollen Höhe nach Abzug des Freistellungsbetrag?
3. Eine fällige Kapital Lebensversicherung privat finanziert vor 2004 wird in der Zeit des Rentenbeginn fällig. Macht es sicher Sinn die Versicherung eher auszahlen zu lassen um die Steuer sparen? Sollte die Auszahlung noch ein Jahr vor dem Rentenbeginn erfolgen damit diese nicht in der Steuererklärung anzugeben ist?
Ich hoffe mir kann jemand zu den Fragen antworten geben