Beiträge von Nordbewohner1970

    Guten Morgen,

    vielen Dank wiederum allen Ratgebern.

    @Saarländer: Kann ich Verluste bis 100.000 Euro aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen oder ist es mit dem Freibetrag anders gemeint?

    Mittlerweile habe ich die Einstandskurse für fast alle Aktien gefunden, für die ETFs aber noch nicht. Allerdings sind die Aktienkurse auch erst mal wichtiger, da ich die ETFs überwiegend behalten würde.

    @ 90 Prozent Aktien: Es handelt sich um ein größeres deutsches Bankhaus mit festem persönlichen Ansprechpartner.

    Zu A0H08F: Ja, das kann man sich durchaus überlegen.

    Die genannten Aktien wollte ich nicht dauerhaft behalten und ihren Einstiegskurs (den kenne ich ja jetzt) erreichen die meisten Werte meiner Meinung nach sowieso nie wieder. Es ging mir nur darum, dass es vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt etwas ungünstig ist, sie zu verkaufen. Möglicherweise entspannt sich die Situation nach dem Ende des Iran-Krieges wieder. Dass da keine legendären zusätzlichen Summen eingenommen werden, ist mir natürlich auch klar, aber bei der Vielzahl der zu verkaufenden Aktien finde ich die Überlegung nicht ganz unverständlich.

    Ein Depotübertrag ist grundsätzlich eine Überlegung wert, nur komme ich im Moment noch an nichts heran. Letzte Woche habe ich erst mal die Unterlagen zur Bank geschickt. Der Anlageberater hatte mir aber angeboten, Werte in meinem Auftrag zu verkaufen, falls es mir dringlich erscheine. Ich solle ihm dann ggf. eben Bescheid geben. Ich glaube aber auch nicht, dass es so gemeint war, dass ich nun mit seiner Hilfe haufenweise Wertpapiere auf den Markt "schmeißen" darf, bevor die eingereichten Unterlagen geprüft sind. Grundsätzlich ist es so ja auch richtig.

    Wegen des Kaufdatums der Telekom-Aktien gucke ich noch mal.

    Boersenfeger: Ja, daran habe ich auch schon gedacht, dass ich mir die Kaufpreise mal raussuchen müsste, darüber sollten auch noch Unterlagen vorhanden sein. Bei einigen (vor allem den Automobilwerten) habe ich das auch schon stichprobenartig getan und ich kann mir bei den gegenwärtigen Kursen kaum vorstellen, dass wir die Kaufpreise des Erblassers noch mal sehen, zumindest nicht in den nächsten Jahren.

    Davon aber abgesehen: Selbst, wenn es wehtut, die aktuellen Kurse mit den Kaufpreisen zu vergleichen, ist es ob der relativen Perspektivlosigkeit, die Einstiegskurse in absehbarer Zeit noch mal wiederzusehen, wahrscheinlich doch besser, einigermaßen emotionslos verkaufen. Hier kommt es ja nicht auf eine Woche an, aber an besseren Tagen ( und mit Limit, wie Du schon geraten hast) wäre ein Verkauf vielleicht nicht schlecht. Als (nicht starres) Ziel, alle für mich nicht in Frage kommenden Werte verkauft zu haben, wäre das Jahresende. Es fällt mir mit der Emotionslosigkeit etwas leichter, weil ich die meisten Werte gar nicht erst gekauft hätte. Aber ganz schmerzfrei bin ich da auch nicht ;)

    Die mit den Verlusten zuerst... mache ich, sind die meisten!

    Pfennigbaron: Kannst Du den Sachverhalt etwas erläutern? Davon weiß ich leider überhaupt nichts.

    Saarlaender und SvenM: Was meint Ihr mit den steuerlichen Aspekten?

    Hallo,

    ich habe ein Depot mit vielen Einzelwerten geerbt, einige ETFs sind auch dabei. Den einen oder anderen Einzelwert würde ich erst einmal behalten wollen, aber bei den meisten anderen Werten tendiere ich zum Abstoßen. Das muss - gerade bei den im Moment sehr gebeutelten Automobilwerten - nicht sofort sein, möglicherweise erholen sich die Werte in den nächsten ein bis drei Jahren etwas. Den Erlös würde ich dann beispielsweise in ETFs auf den MSCI World investieren. Angewiesen bin ich auf das Geld nicht.

    Bei den Einzelwerten handelt es sich um Automobilaktien, Energiewerte, aber auch um die Deutsche Telekom, Deutsche Bank und Commerzbank, BASF, Bayer, Vonovia und Siemens Healthineers

    Die ETFs sind überwiegend breiter gestreut. Unsicher bin ich mir bei den Themen-ETFs DBX1SF (Xtrackers MSCI Europe Financials ) und A0H08F (iShares STOXX Europe 600 Construction & Materials)

    Was würdet Ihr mit den o.g. Werten machen? Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

    Vielen Dank Euch allen!

    @ Pumphut: Dass das Nachlassgericht bei mir irgendwelche Ausnahmen macht, glaube ich kaum , aber genau, fragen kostet nichts.

    Es ging mir in der Hauptsache darum, dass man nicht mit relativ einfachen Mitteln einen Erbschein beim Hausverkauf hätte vermeiden können und wenn das nicht der Fall ist, dann ist eben ein Erbschein zu beantragen (und zu bezahlen).

    @ Monstermania: Vielen Dank; es ging auch alles ziemlich schnell, war aber so sicherlich im Sinne meines Vaters, der unter den gegebenen Umständen auch nicht mehr weiterleben wollte.

    Also, dass es mit dem Erbschein dauern kann, kann ich mir mittlerweile auch lebhaft vorstellen: Vier Telefonanschlüsse beim Amtsgericht, den ganzen Vormittag keiner besetzt. Und das ist nur eine Kleinstadt...

    Guten Abend,

    mein Vater ist vorletzte Woche verstorben und hinterlässt mir als einziger Erbin und bereits eröffnetem Testament u.a. ein Einfamilienhaus. Ich habe eine über den Tod hinausgehende Vollmacht und die Bank ist damit und mit dem Einreichen des Totenscheines sowie einer Ausweiskopie nach Meinung des ehemals für meinen Vater zuständigen Anlageberaters zufrieden und würde die Konten entsprechend umschreiben.

    Nun sagte mir der Bestatter, ein Erbschein sei aber spätestens bei einem Immobilienverkauf zwingend erforderlich. Ist das so?

    Ich habe mal nachgesehen und keinen ETF gefunden, nur aktiv gemanagte Fonds.

    Ein Verkaufsangebot hatte ich eingeholt, das war aber leider ziemlich uninteressant.

    Ich werde wohl noch eine Zweitmeinung wegen des Widerrufs einholen und die Versicherung sonst bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei stellen. Ich möchte einfach kein Geld mehr in diese Versicherung investieren.

    Über einen Fondswechsel habe ich auch schon nachgedacht, nur fürchte ich, dass dann auch schon wieder Gebühren fällig werden, die einen möglichen Gewinn wieder auffressen.

    Geprüft wurde die Widerrufsmöglichkeit eigentlich schon, wenngleich mich das negative Ergebnis auch überrascht hat. Die Kanzlei konnte ihre Entscheidung aber brauchbar begründen. Eine Zweitmeinung wäre vielleicht trotzdem noch mal eine Überlegung wert.

    Finanzschlumpf: Eigentlich wollte ich die Versicherung mindestens beitragsfrei stellen. Nun scheinst Du mir doch eher dafür zu plädieren, zwar die Dynamik rauszunehmen, die Beitragszahlung aber weiterlaufen zu lassen. Das hat sicherlich einen Grund, oder?

    Hallo Finanzschlumpf,

    vielen Dank für Deine Überlegungen. Ich brauche das Geld nicht und habe viele der hier empfohlenen ETFs seit einigen Jahren im Depot. Ich möchte nur dem "schlechten Geld" nicht noch jeden Monat "gutes Geld" hinterher werfen. Ansonsten stecken meine Überlegungen schon in dem obigen Beitrag, tiefer bin ich bisher nicht eingestiegen. Meintest Du eine bestimmte Richtung?

    Hallo zusammen,

    ich bitte um Eure Einschätzung zu meinem Versicherungsvertrag (Fondsgebundene Lebensversicherung). Der Vertrag wurde 2001 abgeschlossen und läuft bis 2031.

    Begonnen wurde mit 50 Euro monatlicher Einzahlung, heute sind es knapp 150 Euro monatlich, Dynamik 5 Prozent jährlich

    Jeweils Stand August 2025:

    Rückkaufswert : 36.225,90 Euro

    Vertragswert: 38.132,51 Euro

    Auszahlung im Todesfall: 25.126,80 Euro

    Bespart wird der Templeton Growth (Euro) Fund


    Widerruf:

    Nach Einschätzung einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei enthält die Widerrufsbelehrung trotz einer kleineren Schriftgröße im Vergleich zum übrigen Text und fehlender optischer Hervorhebungen keinen Ansatz zur Rückabwicklung. Diese Ersteinschätzung lief über die Interessengemeinschaft Widerruf.


    Verkauf:

    Ein vorliegendes Angebot lag ca. 7 Prozent unter dem Rückkaufswert; dieser sollte dann aber binnen 18 Tagen ausgezahlt werden. Das Angebot kommt für mich aber trotzdem nicht in Frage.


    Ich möchte den Vertrag mindestens beitragsfrei stellen, denke aber auch trotz der nur noch relativ geringen Restlaufzeit über einen Verkauf nach. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekäme ich die Todesfallleistung nach der Kündigung und die Differenz zwischen Todesfallleistung und Rückkaufswert zum Ende der regulären Vertragslaufzeit ausgezahlt, wobei natürlich die weiterlaufenden Vertragskosten abgezogen würden.

    Was meint Ihr? Wozu würdet Ihr raten?