Beiträge von Nordbewohner1970

    Erst mal vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Genau, Steuerbescheinigungen habe ich auch schon angefordert; einige stehen noch aus.

    Nein, ich habe keineswegs die Absicht, dem Finanzamt (noch einmal) etwas zu verheimlichen. Das mag sich so angehört haben, es ist aber nicht so. Es sind in den Kontoauszügen aber zwei Summen aufgetaucht, die ich nicht zuordnen kann. Die eine vermutete Bank sagt, sie finde nichts mehr; ist jetzt an die Security-Abteilung weitergegeben worden; mal sehen, ob die etwas findet. Auch unsere Hausbank ist aktiv dabei, herauszufinden, welche Banken hinter diesen Summen stehen.

    Danke, ggf. suche ich mir einen Steuerberater.

    Einen schönen Sonntag noch!

    Hallo,

    ich habe ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte bekommen, ausländische Kapitalerträge aus den Ländern xxx ab 2020 (ggf. auch aus den Vorjahren) nachzuerklären. Unter den rechtlichen Hinweisen ist zu lesen, dass durch die Abgabe inhaltlich unvollständiger Steuererklärungen... der Strafbestand der Steuerhinterziehung gemäß Paragraph 370 Abs. 1 AO vorliegen könnte. "In diesem Fall können Sie die unvollständigen Angaben jedoch nunmehr nachholen".

    Sollte dies der Fall sein (Anmerkung: Ist für die Jahre 2020 bis 2022 der Fall, nach Ordnung der Finanzen folgen seit 2023 ordnungsgemäße Einkommensteuererklärungen), werde ich gebeten, Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre zu machen. Soweit ich die infolgedessen festzusetzenden Mehrsteuern einschließlich Zinsen nach §§ 233a und 235 AO und eines ggf. anfallenden Geldbetrags nach §398a AO fristgerecht entrichte, würde die Nacherklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 398a AO gewertet werden.

    Meine Fragen sind nun:

    Wo liegt eigentlich der Vorteil einer Selbstanzeige, wenn neben den Mehrsteuern und Zinsen auch ein (ggf. anfallender) Geldbetrag zu zahlen ist?

    Nach meinen Informationen verjähren einfache Steuerstraftaten einer Steuerart nach fünf Jahren. Im Text steht aber, ich solle Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten mindestens der letzten zehn Kalenderjahre machen. Missverstehe ich hier etwas bzw. liegt meinerseits ein Irrtum/ Denkfehler o.ä. vor?

    Grundsätzlich bin ich auf jeden Fall bereit, die Angaben für die vergangenen zehn Jahre zu machen, nur liegen mir für die Jahre 2016 bis 2019 nach einem "Aufräumanfall" 2022 kaum noch aussagekräftige Daten vor. Einige konnte ich mittlerweile wieder beschaffen, in anderen Fällen haben die Banken aber keine Unterlagen mehr, wie sich auf meine Nachfrage hin herausgestellt hat.

    Im Moment tendiere ich dazu, die Lage beim Finanzamt so darzustellen wie sie ist: Die Unterlagen für September 2019 bis heute liegen vollständig vor. Für die Zeit vor September 2019 kann ich keine vollständigen Angaben machen, auch wenn es aufgrund der gesichteten Kontoauszüge deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Sparerfreibetrag alles abgedeckt hat.

    Was meint Ihr dazu?

    Guten Abend,

    ich habe im Jahr 2001 eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der Skandia abgeschlossen, die bis 2031 läuft und mit bisher durchschnittlich knapp 90 Euro bespart wurde. Ich habe zwei Fonds, die zu je 50% gekauft werden - theoretisch und laut Vertrag jedenfalls. Praktisch ist es so, dass ich von einem der beiden Fonds 2003 3.4 Anteile hatte und 2025 5.0 Anteile. Der Fonds (DWS ESG Investa LD) ist aber keineswegs 2003 so günstig und wenige Jahre später sehr teuer geworden.

    Sehr verwundert war ich über die Entwicklung von 2008 zu 2009: Während ich 2008 noch 4,98 Investa-Anteile hatte, waren es 2009 nur noch 4,21 Anteile. Es ist zu keinem Zeitpunkt eine Änderungsauftrag von mir erteilt worden, auch wurden alle Beiträge in voller Höhe gezahlt.

    Darüber hinaus habe ich auf keinem der Papiere aus den letzten 24 Jahren auch nur eine Zahl zu den Abschluss- oder Vertriebsgebühren gefunden, auch nichts zu Verwaltungs- und Fondskosten.

    Ich wollte den Vertrag eigentlich ruhen lassen und hatte mich aus diesem Grunde näher mit ihm beschäftigt, wobei ich mich noch nicht mit der Rechtmäßigkeit des Widerruf-Textes beschäftigt habe, aber es scheint nicht mehr ganz so einfach zu sein, den Vertrag rückabzuwickeln, und ohne Rechtschutzversicherung möchte ich auch nicht das Risiko einer Klage eingehen.

    Was mache ich aber sinnvollerweise mit den o.g. Informationen und wie sind diese einzuordnen? Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass weitere Vermögenswerte wie ETFs, Festgeld, Tagesgeld und Immobilie vorhanden sind und ich in diesem Leben sicherlich keine Versicherung dieser Art mehr abschließen werde, aber die Skandia möglichst auch nicht einfach so "davon kommen lassen" möchte.

    Grüße aus dem Norden