MMn musst Du die Daten dann eingeben, wird aber soweit ich das sehe gut von Wiso unterstützt. Das Finanzamt wird so es sich nicht um hohe Beträge geht die Formulare nicht anschauen außer es ist in dem Steuerjahr besonderer Prüfgegenstand. Das war aber mMn letztes Jahr.
Zitat aus der Anleitung des FA (zu finden über http://www.formulare-bfinv.de
Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge auszufüllen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
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In Zeile 9 bis 13 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen im Jahr 2020 als zugeflossen geltenden Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2019 gilt am 2.1.2020 als zugeflossen. Die Vorabpauschalen werden in den Zeilen 31 bis 46 ermittelt, es sei denn, Ihnen liegt eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe der Vorabpauschalen vor.
Das kann ich so nicht bestätigen. Das Finanzamt überprüft die Angaben und möchte Belege haben, auch wenn es nur um ein paar tausend Euro Steuern geht.