Beiträge von Georg Berlin

    Ich danke sehr für Eure Antworten!

    Wegen 5 Euro selbständig soll man also tatsächlich eine kostenpflichtige Gewerbeanmeldung machen?

    Und dazu noch eine komplette Steuererklärung ausfüllen, mit Elster und dem ganzen Krams???

    Euer Ernst?

    Ist ja doch weit unter dem Existenzminimum von ca 12000 Euros, wo es ansich mit der Steuer überhaupt erst losgeht...

    Keine Bagatellgrenze? Keine Liebhaberei?

    Meine volljähriger Sohn ist noch Schüler und lebt im elterlichen Haushalt, erhält Naturalunterhalt und Taschengeld. Er veröffentlicht seit zwei Jahren Videos auf Instagram und Tiktok, hat viele Follower und damit bisher Einnahmen unter insgesamt 5 Euro erzielt, ob mehr kommt weiß er nicht, der Algorithmus dafür ist nicht nachvollziehbar.
    Außerdem hat er ein paar Euros auf Minijobbasis verdient.

    Muss er für seine selbständige Tätigkeit als Influencer a) ein Gewerbe anmelden und b) eine Steuererklärung abgeben?

    Die Bagatellgrenze von 410 Euro nach § 46 EStG gilt ja nur für Arbeitnehmer. Was gilt hier?

    Besten Dank für eure infos!