Beiträge von VKaK

    Hallo zusammen

    bin ab Herbst 2019 in Einzelaktien gegangen, häppchenweise, zuletzt war ich fünfstellig investiert. Jeden Tag online ins Depot geschaut und mich über jedes kleine grüne %-Zeichen gefreut. Im Januar 2020 kam der erste Dämpfer (irgendwas war mit China&Taiwan). Im Feb wurde es komisch und Mitte März 2020: Corona.

    *rumps*

    mein Depot mit all den Einzelaktien wurde dunkelrot.

    Von "Money Management a la nmh" hatte ich bis dahin nicht gehört, Stopp-Kurse auch nicht gesetzt und mein Depot ging >55% ins Minus. Da hab ich echt geschluckt. Öfter! Alles, komplett dunkelrot.

    (Zu spät) gelernt habe ich: es gibt den VIX

    Es gibt aber ein happy end. Wahrscheinlich weil ich damals so unbedarft war. Ohne VIX und ohne erfahrene Forumsmitglieder, hielt ich mich an den Spruch, den ich mal gehört hatte: „Kaufen, wenn die Kanonen donnern" (heute weiß ich C.M. v. Rothschild) und bin sechsstellig in ETFs eingestiegen.

    Brauche ich den Stress nochmal? Definitiv nicht!

    Würde ich es wieder so machen? ich weiß es nicht.

    Warte ich wieder auf so einen Crash? Oh ja (das ist der Zocker in mir)

    Daher empfehle ich hier in dieser Diskussion wirklich den VIX (mit max. Ansicht), um den Trubel an der Börse besser einzuordnen (ggf auch nur im Nachhinein).

    Hallo zusammen

    hab hier bei der Suche nach einem anderen Thema diese Diskussion gefunden. Ggf bin ich zu spät, die Diskussion ist durch oder es hat sich anders erledigt. Wie auch immer, hier mein Senf:

    Besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) können oft abschlagsfrei ab 63 oder 65 in Rente gehen, doch Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn kann die Wartezeit gefährden, sofern sie nicht durch Insolvenz/Betriebsaufgabe begründet ist. ALG I ist bis zu 24 Monate möglich, mindert aber meist nicht die Rentenhöhe.

    Wichtige Aspekte bei Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente:

    • 45-Jahre-Regelung: Arbeitslosengeld-Bezug in den letzten 24 Monaten vor der Rente wird nicht auf die 45 Jahre Wartezeit angerechnet.

    Oder so: Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente kann den Anspruch auf eine abschlagsfreie vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit gefährden. Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen nämlich in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nur zur Wartezeit dazu, wenn eine Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers der Grund für die Arbeitslosigkeit ist.