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Beiträge von Eva Helene
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Hallo Eva Helene ,
für den Fall, dass sich der Vermieter sich nicht an Recht und Gesetz hält, hab ich vor einiger Zeit das Sanktionsinstrument Zurückbehaltungsrecht (gemäß § 273 BGB) entdeckt.
Beispiel: der Vermieter ist verpflichtet, in einer bestimmten Frist eine formal korrekte Heizkostenabrechnung vorzulegen. Dazu zählt, dass klar erkennbar ist, ob die Wärmeverbrauchsmenge per Messung (Wärmemesser bzw. Heizkostenverteiler) oder per "Formel" (Verbrauch wird hochgerechnet anhand von z.B. beheizter Wohnfläche). Wenn das nicht erkennbar ist, ist die HK-Abrechnung formal falsch und damit nichtig. Selbst wenn es erkennbar ist und dabei hervorgeht, dass per "Formel" ermittelt wurde, wäre auch der Fall formal falsch und damit nichtig.
Hier setzt jetzt das Zurückbehaltungsrecht ein: Wenn der Vermieter seine Pflichten (formal korrekte Abrechnung) nicht erfüllt, kann ihn der Mieter dazu "zwingen", indem er auch seine Mieterpflicht verweigert.
Du kannst also sowohl etwaige geforderte Nachzahlungen verweigern als auch die laufenden Heizkostenvorauszahlungen verweigern (zurückbehalten). Das ist natürlich ein hartes Vorgehen und du solltest das immer erstmal schriftlich ankündigen ("Wenn bis ... keine formal korrekte HK-Abrechnung vorliegt, sehe ich mich gezwungen, von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen").
Ich hab es bei meinem Vermieter erfolgreich eingesetzt.
Die einbehaltenen Vorauszahlungen müssen dann natürlich sofort nachgezahlt werden, sobald eine formal ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt.
Vielen Dank. An soetwas in der Art hatte ich auch schon gedacht. Allerdings nicht so schön fundiert und juritisch begründet.
Vielen Dank und Grüße
Eva -
Moin,
vielen Dank für die Erklärung.
Allerdings bin nur am Laptop unterwegs und ganz froh, das ich halbwegs zurecht komme.
Wie mache ich das am Laptop, Firefox Browser ?Danke
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Mein Vorschlag bleibt:
Erst mal prüfen wie hoch sind den die Kosten für Heizung und Warmwasser pro m2 im Jahr!
Mit dieser Zahl, z.B. 18 Euro pro m2 im Jhar oder 1,50 Euro pro m2 im Monat sieht man schon mal ob sich die ganze Aufregung überhaupt lohnt?
Wenn Deine m2-Kosten erheblich von diesem Durchschnittswert abweichen, dann kannst Du immer noch die bereits hier genannten Instrumente einsetzen.
Jetzt erstmal alles der Reihe nach.
Das schreibt Dir ein Hausbesitzer und Vermieter der es gewohnt ist mit nervösen Mietern über Nebenkostenberechnung zu diskutieren.
Viele Grüße McProfit
Vielen Dank für die umfangreichen Hinweise und Möglichkeiten.
Beste Grüße
Eva -
Hallo Balu,
mit der Bedienung hier finde ich es etwas unübersichtlich. Ich hoffe , Du bekommst meine Nachricht.
Danke für die Anleitung wegen der privaten Nachricht. Dazu muss ich auf dein Userprofil gehen und dann auf die 3 Punkte. Okay . Aber wo finde ich Dein Userprofil ?
Hier in dieser Ansicht kann ich auf Dich klicken, aber da passiert nix und keine 3 Punkte...Wenn Du bitte nochmal nachlegen kannst, danke.
Ich habe nun mit Hilfe meines Nachbarn die Datei hochgeladen
Danke und Gruß
Eva -
Hallo und danke für Deine Nachricht.
mit dem hochladen bin ich schon etwas überfordert, bin jetzt nicht der Jahrgang der sowas ganz selbstverständlich kann. Ich werde es mal versuchen. Sollte mir das gelingen, kann ich DIr die auch irgendwie persönlich zukommen lassen?
Hier würde ich die ungern sehen auch wenn die anonym ist.
Ja, die Wohnung ( alle Wohnungen ) ist komplett mit fernablesbaren Zählern für Wasser und Heizung seit ca. 2 Jahren ausgestattet. Wird also demnach auch alles erfasst, auch vorher.
Da eben eben manuell.
Summe hin oder her, hier geht grundsätzlich darum , das der Vermieter wenn er nach Formel abrechnet, "bescheißt" und der Gesetzgeber dem Mieter dafür 15% Abzug an der Stelle einräumt.Der Vermieter ist nun seit über 4 Wochen per Mail gebeten, hierzu Antwort zu geben.
Bittet aber um Gedult bis Ende März 2026.
Das ist der Sachstand.Danke und Grüße
Eva -
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und bedanke mich schon mal für die Unterstützung.
Betriebskostenabrechnung 2024 einer Mietwohnung
Der ist nicht zu entnehmen wie der Vermieter die Kosten für WW und Heizung ( beides über Fernwärme) berechnet,
per Wärmezähler oder Formel.
Eher zufällig bekam ich Kenntnis, das bei Berechnung nach Formel der Mieter Anspruch auf 15% Rückerstattung dieser Positionen hat.
Daher habe ich den Vermieter Anfang Januar 2026 dazu um Auskunft gebeten mit freundlicher Bitte bis zum 31. Januar 2026 Auskunft zu erteilen. Es gab keinerlei Reaktion darauf. Die bewußte BK Abrechnung 2024 lag am 29.12.2025 im Briefkasten.Ein heutiger Anruf bei der " Hotline" des Vermieters verlief ebenso im Sand. Man bemüht sich, wann die Auskunft kommt völlig unklar.
Freundliche Fristen bringen hier wohl nichts.
Was kann ich tun um diese Information zu erhalten ?Danke und Grüße
Eva