Beiträge von Pecun!@nonolet

    Da habe ich wohl vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen. Es ist natürlich korrekt, dass ich zukünftige Aktiengewinne (selbst wenn ich einen Broker in Deutschland fände) trotzdem in den USA werde angeben müssen. Somit gibt es keine Verechnungsbasis. Sehe ich auch so. Ärgerlich.

    Es läuft darauf hinaus in ca. zwanzig Jahren wenn wir nach heutigem Stand der Dinge zurück in die EU ziehen zu schauen was die Inflation übrig gelassen hat. Vielleicht reicht das ja dann noch für einmal schick essen gehen.

    Ich bedanke mich allen Beitragenden. :thumbup:Sollte jemand unerwarteter Weise noch von einem Geistesblitz getroffen werden, dann gerne hier teilen.

    Vielen Dank für eure bisherigen Antworten!

    Den Aspekt mit der Sammelklage hätte ich besser außen vorgelassen. :) Diese ist für mich kein relevantes Kriterium und ich bräuchte eher eure hilfe bei den nächsten Schritten. Ich habe damals zu spät gekauft. Als der Skandal quasi schon offen zu Tage getreten war. Die Gerichte haben so geurteilt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt jedem Käufer über die öffentliche Berichterstattung die immensen Risiken klar sein mussten. Waren sie mir auch. Verzockt, Pech gehabt.

    Den Begriff "realisieren" mag ich tatsächlich gegebenfalls falsch verwendet haben. Damit meinte ich lediglich, dass ich verkauft habe und die Verluste auch faktisch auf dem Papier hingenommen habe.

    Das Finanzamt hat mir folgendes geschrieben:

    ".... Eine Abgabeverpflichtung für die Einkommenssteuererklärung besteht für Sie ab dem Jahr 2026 grundsätzlich nicht mehr. Diese Verpflichtung würde nur bestehen, wenn Sie steuerpflichtige inländische Einkünfte erzielen würden. Eine Steuererklärung müssen Sie auch nicht nur aufgrund eines möglichen Verlustvortrages für die Jahre nach 2026 abgeben. Sollte fr das Jahr 2025 ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien gesondert nach § 20 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG festgestellt werden, ist dieser zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Eine Unterbrechung der inländischen Steuerpflicht ist hierfür unschädlich Bei zeitweiligem vollständigem Wegfall jeglicher inländischen Steuerpflicht können die auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums gesondert festgestellten Verluste nach erneuter Begründung der inländischen Steuerpflicht weiterhin abgezogen werden, selbst wenn in der Zwischenzeit keine Fortschreibung erfolgte. Dies bedeutet, dass der letzte wirksam festgestellte Verlustvortrag bestehen bleibt und bei der ersten Veranlagun nach Wiedereintritt der Steuerpflciht als Ausgangsgröße für die weitere Verlustrechnung/Fortschreibung herangezogen wird. Dies können Sie R 10d Abs. 8 EStR entnehmen. Die Abgabe von Steuererklärungen für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes ist daher wie bereits oben geschrieben, nicht nötig."


    Das liest sich für mich so, dass ich sehr wohl meine Verluste aus Jahr x mit Gewinnen aus zukünftigen Jahren x+i verrechnen kann. Ist nicht genau das die Definition des Verlustvortrages?

    Schlau dich habe ich so verstanden, dass du behauptest Verluste könnten generell immer nur mit Verlusten des gleichen Jahres verrechnet werden. Das sehe ich nicht so. Siehe oben. Es ist völlig richtig wie du sagst, dass das FA nicht einfach irgendetwass erstattet. Das erwarte ich auch nicht. Und es ist auch richtig, dass der Verlusttopf (bei der Bank) nun leer ist. Fürs Finanzamt sind die Verluste ja aber dokumentiert und somit auch vortragsfähig. Falls ich etwas Gravierendes übersehe/falsch interpretiere, bringe bitte gerne noch ein wenig Licht in mein Dunkel.

    Ich bräuchte jetzt konkret Unterstützung dabei ein deutsches Finanzinstitut zu finden bei dem ich trotz Wohnsitz USA ein Depot eröffnen kann. Diese Gewinne würde ich dann mit den Verlusten sukzessive aufrechnen wollen. Kann natürlich sein, dass der amerikanische Staat dann auch ein Stückchen vom Kuchen will. Aber okay.

    Kennt jemand von euch einen Broker der US-Personen ohne deutschen Wohnsitz nimmt? Falls ja, wäre das super.

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem behilflich sein.

    Ich bin mit meiner Familie kürzlich in die USA ausgewandert. Habe keinen Zweitwohnsitz mehr in Deutschland und möchte das nach Möglichkeit auch so beibehalten.

    Im Zuge der Wirecard Affäre, habe ich einige Aktienverluste im hohen vierstelligen Bereich realisiert. Ich kann keine Ansprüche geltend machen in den laufenden Sammelklagen. Das ist geprüft.

    Mein Portfolio setzte sich in der Folge jedoch weitestgehend nur aus ETFs zusammen, sodass ich die Verluste (wegen der sachlichen Verlusttopftrennung Aktien vs. ETFs) nicht mehr glattgestellt bekommen habe. Es ist immer noch ein hoher vierstelliger Betrag vorhanden, dessen Gegenwert (ca. 25%) ich gerne nach Möglichkeit realisieren würde.

    Nun kommt das eigentliche Problem. :)

    Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass ich auswandern würde und habe leider unschlauer Weise für das entsprechende Fiskaljahr vom Broker keine Verlustbescheinigung beantragt. Ja, ziemlich dämlich.

    Solange ich beim entsprechenden Finanzinstitut bleiben würde oder per Depotübertrag innderdeutsch wechseln würde, dann würde der Verlusttopf ja auch mit transferiert werden.

    Das Dilemma ist nun, dass kein mir bekannter Broker mich mit Wohnsitz USA als Kunden nimmt. Noch besteht mein deutsches Depot. Da es leer ist, sollte das auch steuerrechtlich erstmal kein grobes Vergehen darstellen. Ich will/muss/sollte es demnächst kündigen, aber idealerweise nicht bevor ich eine Möglichkeit gefunden habe den Verlusttopf zu retten.

    Ich habe das zuständige Finanzamt zum Thema angefragt, aber die haben mich wohl etwas missverstanden und nur mitgeteilt, dass Verluste zeitlich unbegrenzt vortragbar seien, was mir schon bekannt war.

    Die Verlustbescheinigung 2025 liegt mir vor, aber die hilft ja nicht weiter in der Sache, da die verluste nicht aus 2025 resultieren, richtig?

    Wenn von euch jemand hilfreiche Vorschläge hat wie ich in der Angelegenheit noch zum Erfolg kommen könnte, wäre ich äußerst dankbar.

    Beste Grüße!