Hallo!
Ich wollte Sie noch 2 Sachen fragen, die mit dem Thema zusammenhängen: Dieser von Ihnen genannte Betrag von 2 x 426,00 € minus 92,00 € Kindergeld gleich monatlich 668,00 € - stimmt der auch dann, wenn man arbeitet und dadurch bereits z. B. monatlich 250,00 € bezahlt, oder werden die 250,00 € dann von den 668,00 € abgezogen, weil bereits bezahlt, und dann sind es noch 418,00 €?Und: Gibt es da nicht auch eine Art Härtefall? Ich bekomme das Schmerzensgeld ja nicht, weil die gegnerische Versicherung großzügig ist, sondern weil ich nachgewiesener Weise seit dem Unfall epileptische Anfälle bekam und dadurch ständig in medikamentöser Behandlung bin!
Viele Grüße, Rainer