Ich habe den FAQ zwar entnommen, dass das BGH-Urteil auch Depotgebühren betrifft, aber mir ist nicht klar, ob Provisionen an die Bank, die bei An- und Verkauf von Papieren fällig werden, die auch im Preis- u. Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt und auch erhöht werden, ob diese Provisionen auch Gebühren sind.
Oder fällt das nicht unter Gebühren und kann ich auch nicht nach dem BGH-Urteil eine Erstattung fordern?
Leider hat auf meine Frage, die ich dazu am 21. Januar gestellt habe, noch niemand geantwortet. Ich wäre sehr froh, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bitte informiert mich, danke.