Beiträge von Therese

    Ich habe den FAQ zwar entnommen, dass das BGH-Urteil auch Depotgebühren betrifft, aber mir ist nicht klar, ob Provisionen an die Bank, die bei An- und Verkauf von Papieren fällig werden, die auch im Preis- u. Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt und auch erhöht werden, ob diese Provisionen auch Gebühren sind.

    Oder fällt das nicht unter Gebühren und kann ich auch nicht nach dem BGH-Urteil eine Erstattung fordern?

    Leider hat auf meine Frage, die ich dazu am 21. Januar gestellt habe, noch niemand geantwortet. Ich wäre sehr froh, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bitte informiert mich, danke.

    Hallo,

    bei meinem Depot von maxblue wurden nicht Kontoführungsgebühren erhöht bzw. eingeführt, aber die Provision der Bank, die bei An-und Verkauf von Papieren anfällt, wurde seit der Depoteröffnung erhöht (auch durch Mitteilung über ein neues Preisverzeichnis, ohne dass man zustimmen musste).

    Kann man die erhöhten Provisionen nach dem BGH-Urteil auch zurückfordern?

    Hallo,

    mein Sohn ist Student und mit 25 Jahren jetzt nicht mehr bei mir familienversichert. Er ist nun als Student gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert und zahlt dafür monatlich ca. 90 Euro. Außerdem bekommt er eine Halbwaisenrente. Für diese zahlt er seit seinem 25. Geburtstag im August 2017 ebenfalls einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Vorher hat er die Rente ohne Abzüge ausgezahlt bekommen.
    Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab, dass es ein neues Gesetz gäbe, das zu dieser Situation der doppelten Einhaltung von Beiträgen führe. Von der Rentenversicherung würden die Beiträge erstattet, wenn er dies beantrage.
    Die Rentenversicherung verwies zur Erstattung an die Krankenkasse.
    Was für ein Gesetz ist das und an wen muss er sich nun zur Erstattung wenden? Worauf kann er sich dabei berufen?
    Ich würde mich über eine Aufklärung freuen; das Geld ist für einen Studenten knapp :( und er würde die Erstattung gerne auf den Weg bringen.

    Im Jahr nach dem Tod des Ehepartners bleibt man als Witwe noch in der Steuerklasse 3, man wird also noch wie bisher nach dem Splittingtarif versteuert.
    Verhält es sich mit dem Sparerpauschbetrag ebenso? Bleibt in dem genannten Jahr auch der Freibetrag für Ehepaare gültig (1602 €) oder greift dann schon der Betrag für Alleinstehende (801 €)?
    ?(