Beiträge von oeran

    Hallo,

    ich finde keine eindeutige Antwort auf die o.g. Frage und Stb. ist sich nicht 100% sicher...

    Eine geerbte Immobilie ist zu gross um sie gut vermarkten zu können ( insbesondere Gartenanteil mit zugehörigem Bauplatz).
    Gedanke ist daher, das Grundstück real (oder WEG) zu teilen, um die beiden neu entstehenden Grundstücke einzeln zu vermarkten.
    Die 10 Jahre Haltefrist des Erblassers war 1950 schon vorbei - diese Frist stellt kein Problem dar.

    Es gibt aber Informationen, welche besagen, dass die Teilung nach dem Erbantritt die 10 Jahres Frist bricht und somit der Erlös mit Spekulationsstuer belegt sei (bzw. erneutes Zuwarten bis Fristablauf)

    Hat da jemand Erfahrung ?

    Auf die Idee, das zuständie FA zu fragen bin ich schon gekommen.
    Deren Antwort beginnt ebenfalls mit dem Wort "unverbindlich" und ich frage mich, was an der Aufgabenstellung Interpretationsspielraum bietet.
    Es muss doch darauf eine eindeutige Antwort nach Gesetzeslage geben. Es gibt keine Variablen im Kontext der Fragestellung.

    Dank euch fürs "mitdenken" !

    vg
    Sven