Hallo Community,
viele denken ja, dass der Widerruf von Immobiliendarlehen jetzt nicht mehr möglich ist. Dies trifft aber nur auf diejenigen zu, die einen Darlehensvertrag zur Immobilienfinazierung vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben.
All diejenigen, die einen Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, können nach wie vor ihren Vertrag widerrufen - soweit die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist.
Dies ist vor allem nach Auffassung des Landgericht Nürnberg-Fürth der Fall. Mit Urteil vom 25. Juli 2016 hat das Landgericht Nürnberg -Fürth die 2011 Sparkassenbelehrung der Stadt-und Kreissparkasse Erlangen für nicht ordnungsgemäß erklärt (LG Nürnberg-Fürth, Urteil v, 25.07.2016, Az. 10 O 1207/16). Dieses wichtige Urteil ist rechtskräftig. Besonders brisant für die Sparkassen – und wichtig für die Darlehensnehmer – ist der Umstand, dass diese Darlehen, die erst in jüngster Zeit in den Jahren 2011 und 2012 abgeschlossen worden sind, noch lange Laufzeiten haben. Wenn jetzt der Widerruf erklärt wird, spart der Darlehensnehmer vor allem für die Zukunft den hohen Vertragszins. Denn dieser lag in den Jahren 2011 und 2012 noch in der Regel bei über 3,5% p.a.