Hallo DHB,
auf jeden Fall sollten Sie weitermachen. Ich gehe davon aus, dass die Belehrung bei der Widerrufsfrist das Wort "frühestens" enthält und im Absatz "Finanzierte Geschäfte" der Satz 2 durch die Bank nicht ersetzt wurde, sondern kumlativ verwendet wurden.
In diesem Fall ist die Belehrung falsch. Das wird auch der BGH so entscheiden. Wenn Sie Rechtsschutz haben, dann muss der Weg durch die Instanzen gegangen werden.
Gerne können Sie mir die Belehrung zusenden. Dann kann ich eine verbindliche Einschätzung geben.
Mit besten Grüßen
Dr. Hermann Bröcker