Sind Sie sicher, rechtlicher Betreuer gem. Paragraph 1814 BGB zu sein?
Ist dies der Fall und der Wirkungskreis umfasst die Vermögenssorge, dann sind Eröffnung einer geeigneten Bankverbindung und Kündigung der bisherigen damit möglich.
Ganz sicher. Mir wurde das vom zuständigen Gericht bestätigt. Darum wundert es mich auch, dass die Postbank diese Vollmacht nicht hinterlegt.