📄 Foren-Beitrag: Investition in Bäckerei-Übernahme – rechtliche & wirtschaftliche Einordnung
Situation:
Ich plane die Übernahme einer etablierten Bäckerei an einem guten Standort. Der Betrieb verfügt über Stammkundschaft, und die Belieferung durch den bisherigen Betreiber bleibt bestehen.
Ich würde hierbei als alleiniger Kapitalgeber auftreten und ca. 30.000 € für Inventar, Maschinen und Standort investieren.
Konstellation:
Das Projekt soll gemeinsam mit weiteren Personen umgesetzt werden, die über Erfahrung in Gastronomie und Organisation verfügen. Diese bringen kein eigenes Kapital ein, sondern ausschließlich Know-how, Arbeitsleistung und ggf. Waren.
- Ich: 100 % Kapital (30.000 €)
- Weitere Beteiligte: operative Tätigkeit / Know-how / ggf. Warenlieferung
- Eine aktive Mitarbeit meinerseits ist möglich, aber nicht zwingend
Zusätzlich ist vereinbart, dass ich mein eingesetztes Kapital inkl. Aufschlag (insgesamt 40.000 €) zurückerhalte.
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Meine Fragen:
1. Rückzahlung bei alleiniger Finanzierung
Ist es rechtlich und wirtschaftlich korrekt, dass mir als alleinigem Kapitalgeber zunächst die vollständige Rückzahlung meines Investments (30.000 € + vereinbarter Aufschlag) zusteht, bevor Gewinne verteilt werden?
Oder kann Know-how / Arbeitsleistung anderer Beteiligter diesen Anspruch reduzieren?
2. Einordnung: Darlehen vs. Beteiligung
Wird eine solche Konstellation rechtlich eher als Darlehen (§ 488 BGB) eingeordnet (mit voller Rückzahlungspflicht), oder besteht die Gefahr, dass sie als gesellschaftsrechtliche Beteiligung gewertet wird – mit entsprechendem Verlustrisiko?
3. Fall des Scheiterns
Im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage oder Aufgabe des Geschäfts:
- Habe ich weiterhin Anspruch auf 100 % Rückzahlung meines eingesetzten Kapitals?
- Oder könnte argumentiert werden, dass ich als „Partner“ ein anteiliges Verlustrisiko (z. B. 50 %) trage, obwohl ich der einzige Kapitalgeber bin?
4. Absicherung über Drittvermögen
Ist es rechtlich möglich und üblich, die Rückzahlung meines Investments vertraglich an den Verkauf eines anderen Vermögenswertes eines Beteiligten zu koppeln (z. B. notarielle Vereinbarung)?
Welche Sicherheiten wären hier sinnvoll (z. B. Grundschuld, Bürgschaft etc.)?
5. Eigentum und Absicherung
Ist es sinnvoll, bis zur vollständigen Rückzahlung rechtlicher Eigentümer von Inventar und Maschinen zu bleiben (z. B. über Eigentumsvorbehalt), um das Risiko zu minimieren?
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Ziel:
Ich möchte verstehen, wie diese Konstellation rechtlich eingeordnet wird und wie ich mein eingesetztes Kapital bestmöglich absichern kann – insbesondere im Hinblick auf den Worst Case.
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!