Zur Kernfrage: Ja, den ETF kannst Du nehmen.
Ich persönlich bin kein Fan von SRI, da weniger diversifiziert.
Zur Kernfrage: Ja, den ETF kannst Du nehmen.
Ich persönlich bin kein Fan von SRI, da weniger diversifiziert.
Das schöne an diesem Forum ist ja, dass man (teilweise ungefragt) eine Menge Infos sowie Halbwissen bis hin zu solider dreiviertel Bildung bzw Fachwissen bekommt.
Und es steht einem frei daraus das zu machen was man möchte.
Die Frage ob der TO sich über die Bedeutung von SRI bewusst ist finde durchaus relevant.
Gute Beratung schließt relevante Fakten mit ein, auch wenn nicht explizit danach gefragt wird.
Bekommt man als Kleinanleger evtl. günstiger an Weltraumflüge ?
Eine Sachdividende wie bei Lind & Co wäre schon nett
https://www.iwd.de/artikel/wohnei…-europa-612730/
Wohneigentumquote sinkt weiter in D. Dann viel Spass im Hochhaus im Ghetto.
Zitat aus dem Artikel:
"Noch niedriger als in Deutschland ist die Wohneigentumsquote innerhalb Europas nur in der Schweiz: Von den Eidgenossen lebten zuletzt lediglich 42 Prozent im Eigenheim."
Die Schweiz ist ja für ihre Ghettos und Brennpunkte weltweit bekannt ![]()
Gibt es irgendeine schriftliche Vereinbarung?
Als Hobbyjurist würde ich mal die Frage stellen ob der Umbau des Bades genehmigt wurde - sonst wäre es ja theoretisch denkbar, dass der "alte Zustand" wiederhergestellt werden muss.
Kann das sein, dass da noch 4 Prozent auf einen Abnehmer warten?
Transaktionskosten ![]()
Danke. Jetzt hab ich schon mal ein paar Fragen/Themen mehr für das Gespräch mit dem Steuerberater.
Durch die zeitliche Begrenzung liegt die Kapitalisierung des Nießbrauchs innerhalb der Freibeträge. Daher keine Schenkungssteuer.
Es gibt hier sehr viele Aspekte, die im Vorfeld klar geregelt sein müssen. Bitte keinen Schnellschuss machen.
Könntest du ein paar Aspekte nennen, die dir spontan einfallen?
Zuerst brauchst du eine umfangreiche Beratung.
Definitiv.
Die Diskussion hier ist Teil meiner Vorbereitung.
Solide Sparrate.
Ich würde die ersten 3 zusammenfassen und in einem ETF besparen, da langer Anlagehorizont.
Danke für die Hinweise und Infos.
Instandhaltung wird definitiv ein Thema sein. Dazu kommen dann noch ggf. Mieter-Wechsel oder Rechtssteitigkeiten (Mieter zahlt nicht etc.) hinzu.
Die Haftung bzw. deren Ausschluss ist in der Tat einer der kritischen Punkte. Das ließe sich abschließend nur durch eine KG vollständig lösen. Das ist mir allerdings zu komplex bzw. Kosten-Nutzen passen dann nicht mehr.
Am liebsten hätte ich eine Kombination mit einem Quoten-Nießbrauch wo ich z.B. nur 50% abgebe. Dann wäre ich noch operativ eingebunden und nicht nur als gesetzlicher Vertreter.
In welcher Reihenfolge würdet ihr es denn angehen?
Zuerst zum Steuerberater/Anwalt und mit dessen Vertragsentwurf zum Notar?
Ich muss zugeben, ich kann es auch kaum erwarten meine Riester Altlast loswerden.
Hallo zusammen,
für folgende Idee hoffe ich auf eure Hinweise und ggf. Erfahrungsaustausch:
Ich würde gerne für unseren Sohn (Alter 1 Jahr, PKV-Versichert, NV-Bescheinigung vorhanden) nicht mehr direkt auf seinen Namen einen ETF besparen, sondern alternativ ihm einen Teil meiner Mieteinnahmen im Rahmen eines Zuwendungs-Nießbrauchs zukommen lassen und dann damit wiederum in seinem Namen in ETFs investieren.
Vorteil: Mit der NV-Bescheinigung bzw. im Rahmen des Grundfreibetrages erhält er die Mieteinnahmen Brutto=Netto, wohingegen ich diese aktuell versteuere.
Ich bin über die spezielle Möglichkeit des Zuwendungs-Nießbrauches zufällig gestolpert. Der „Klassiker“ ist ja meist, dass Eltern ihren Kindern eine Immobilie überschreiben/verkaufen und dann selbst darin wohnen bleiben, indem sie Wohnrecht oder einen Vorbehalts-Nießbrauch behalten.
Das Szenario was meiner Partnerin und mir vorschwebt ist genau andersrum. Ich bleibe Eigentümer der Immobilie, schenke unserem Sohn aber für einen Zeitraum von 5 Jahren den (Zuwendungs-) Nießbrauch.
Online bin ich auf ein paar Gerichtsurteile gestoßen die dieses Vorgehen als zulässige Steuergestaltung bestätigen, sofern der Zeitraum mindestes 5 Jahre beträgt und der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen wird.
Bevor ich jetzt mit Steuerberater, Notar und Vormundschaftsgericht (bei Minderjährigen muss wahrscheinlich ein Ergänzungspfleger vom Gericht bestellt werden) einen Termin vereinbare, wollte ich hier mal fragen ob schon jemand Erfahrung in dieser oder ähnlichen Angelegenheiten gemacht hat und nützliche Hinweise geben kann. Gerne auch als PM.
Besonderheiten, die den Fall ggf. vereinfachen:
Theoretisch reicht es ja, wenn die Infrastruktur im Dezember 2027 steht. Dann muss der gewissenhafte Endverbraucher nur übers Jahr hinweg die 1800+X Euro gespart haben.
Du kannst aber auch einfach ein Thema mit dem „Fähnchen“ abonnieren, ohne etwas geschrieben zu haben.
Ich weiss, war mir aber wichtig es mitzuteilen.
Das könnte ein Unterhaltsamer Thread werden...
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Welche Gewinne oder Verluste hat 'man' denn erzielt?
Habe schon mehrfach über Booking gebucht. War immer OK, bis auf einen Total-Ausfall:
Das Hotel in Venedig wurde als wir ankamen kernsaniert. Ansprechpartner vor Ort gab es keine bis auf die Bauarbeiter. Booking-Hotline war nicht hilfreich. Haben dann storniert und last-minute ein anderes Hotel online gebucht.
Wer hat denn für seine Kinder eine Schüler BU abgeschlossen? Grade für Kinder, die keine akademische Laufbahn planen, macht das doch maximal Sinn. Sobald sie eine handwerkliche Lehre starten, wären die Beiträge schon viel höher.
Das würde mich auch interessieren.
Oder noch früher gestartet mit einer Grundfähigkeitsversicherung, die später in eine BU umgewandelt werden kann?