Beiträge von Musa

    Danke. Jetzt hab ich schon mal ein paar Fragen/Themen mehr für das Gespräch mit dem Steuerberater.

    Durch die zeitliche Begrenzung liegt die Kapitalisierung des Nießbrauchs innerhalb der Freibeträge. Daher keine Schenkungssteuer.

    Danke für die Hinweise und Infos.

    Instandhaltung wird definitiv ein Thema sein. Dazu kommen dann noch ggf. Mieter-Wechsel oder Rechtssteitigkeiten (Mieter zahlt nicht etc.) hinzu.

    Die Haftung bzw. deren Ausschluss ist in der Tat einer der kritischen Punkte. Das ließe sich abschließend nur durch eine KG vollständig lösen. Das ist mir allerdings zu komplex bzw. Kosten-Nutzen passen dann nicht mehr.

    Am liebsten hätte ich eine Kombination mit einem Quoten-Nießbrauch wo ich z.B. nur 50% abgebe. Dann wäre ich noch operativ eingebunden und nicht nur als gesetzlicher Vertreter.

    In welcher Reihenfolge würdet ihr es denn angehen?
    Zuerst zum Steuerberater/Anwalt und mit dessen Vertragsentwurf zum Notar?

    Hallo zusammen,

    für folgende Idee hoffe ich auf eure Hinweise und ggf. Erfahrungsaustausch:

    Ich würde gerne für unseren Sohn (Alter 1 Jahr, PKV-Versichert, NV-Bescheinigung vorhanden) nicht mehr direkt auf seinen Namen einen ETF besparen, sondern alternativ ihm einen Teil meiner Mieteinnahmen im Rahmen eines Zuwendungs-Nießbrauchs zukommen lassen und dann damit wiederum in seinem Namen in ETFs investieren.

    Vorteil: Mit der NV-Bescheinigung bzw. im Rahmen des Grundfreibetrages erhält er die Mieteinnahmen Brutto=Netto, wohingegen ich diese aktuell versteuere.

    Ich bin über die spezielle Möglichkeit des Zuwendungs-Nießbrauches zufällig gestolpert. Der „Klassiker“ ist ja meist, dass Eltern ihren Kindern eine Immobilie überschreiben/verkaufen und dann selbst darin wohnen bleiben, indem sie Wohnrecht oder einen Vorbehalts-Nießbrauch behalten.

    Das Szenario was meiner Partnerin und mir vorschwebt ist genau andersrum. Ich bleibe Eigentümer der Immobilie, schenke unserem Sohn aber für einen Zeitraum von 5 Jahren den (Zuwendungs-) Nießbrauch.

    Online bin ich auf ein paar Gerichtsurteile gestoßen die dieses Vorgehen als zulässige Steuergestaltung bestätigen, sofern der Zeitraum mindestes 5 Jahre beträgt und der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen wird.

    Bevor ich jetzt mit Steuerberater, Notar und Vormundschaftsgericht (bei Minderjährigen muss wahrscheinlich ein Ergänzungspfleger vom Gericht bestellt werden) einen Termin vereinbare, wollte ich hier mal fragen ob schon jemand Erfahrung in dieser oder ähnlichen Angelegenheiten gemacht hat und nützliche Hinweise geben kann. Gerne auch als PM.

    Besonderheiten, die den Fall ggf. vereinfachen:

    1. Gebäude ist bereits abgeschrieben, daher gibt es keine AfA-schädliche Aufteilung von Eigentümer und Nießbrauchs-Inhaber
    2. Möglicher Verzicht auf einen gerichtlich bestellten Ergänzungspfleger, da theoretisch auch meine Partnerin als Mutter „neutral“ für unseren Sohn den Schenkungs-Vertrag unterschreiben könnte. Hier bin ich mir aber über die Rechtslage nicht ganz klar. Wahrscheinlich muss das der Notar mit dem Vormundschaftsgericht klären.

    Habe schon mehrfach über Booking gebucht. War immer OK, bis auf einen Total-Ausfall:

    Das Hotel in Venedig wurde als wir ankamen kernsaniert. Ansprechpartner vor Ort gab es keine bis auf die Bauarbeiter. Booking-Hotline war nicht hilfreich. Haben dann storniert und last-minute ein anderes Hotel online gebucht.

    Wer hat denn für seine Kinder eine Schüler BU abgeschlossen? Grade für Kinder, die keine akademische Laufbahn planen, macht das doch maximal Sinn. Sobald sie eine handwerkliche Lehre starten, wären die Beiträge schon viel höher.

    Das würde mich auch interessieren.

    Oder noch früher gestartet mit einer Grundfähigkeitsversicherung, die später in eine BU umgewandelt werden kann?