Beiträge von Ole77

    Ist es korrekt, dass ab 2027 bei Verträgen der neuen Altersvorsorge weiterhin ein Wohnförderkonto bei Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie gebildet wird, welches sich jedes Jahr bis zum Renteneintritt um 2% erhöht? Lediglich die steuerliche Berücksichtigung findet dann ab Rentenbeginn innerhalb von 5 Jahren statt, anstatt bis zum 85. Lebensjahr? Also werden z.B. 150.000,- Euro auf 5 Jahre gerechnet (jedes Jahr 30.000,- Euro, anstatt z.B. auf 18 Jahre je 8.333,- Euro ?)

    Und eine förderschädliche Auflösung der neuen Altersvorsorge-Verträge ab 2027 erfolgt prinzipiell genauso wie aktuell bei Riester-Vertägen: Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden, erzielte Steuerersparnis muss zurückgezahlt werden und der Gewinn muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden? Ist das so korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

    Weiss man schon, ob sich bei der neuen Altersvorsorge etwas bzgl. des Einsatzes der Summe bzgl. Finanzierung selbstgenutzter Immobilien ergibt? Oder bleibt es bei der unattraktiven Altregelung (Wohnförderkonto und 2%-ige Erhöhung pro Jahr)?

    Bei einer Nutzung von Riester wird für die entnommene Summe ein Wohnförderkonto gebildet. Diese Summe erhöht sich bis zum Renteneintritt jedes Jahr um 2% und dann darf ich bei Renteneintrit auf die gesamte Summe (abzgl. 30 % Rabatt, wenn ich sofort komplett bezahle) Steuern zahlen. Da kommt eine Hammersumme zusammen, die viele nicht auf Tasche haben. Oder ich stottere das bis zum 85. Lebensjahr ab. Zahle quasi Steuern auf eine fiktive Summe, die ich nicht erhalte. Wo ist da der Gewinn? Und wenn ich Riester verrenten lasse, ist es auch dermaßen uninteressant, da erziele ich mit jedem ausschüttendem ETF eine bessere Rendite, und dass ohne Kapitalverzehr. Man kann es drehen und wenden, das Produkt ist einfach Käse. Und die neue geplante Altersvorsorge ist auch viel zu teuer mit bis zu 1 % Kosten. Ein Geschenk an die Finanzindustrie. 0,2-0,3 % wären okay, höchstens aber 0,5 %. Sonst habe ich doch wieder, wie bei Riester, je nach Kapitalmarktentwicklung, nach ca. 15-20 Jahren höhere Kosten, als meine jährliche Sparrate.

    Ich stand bzw. stehe kurz vor der förderschädlichen Kündigung des Riester-Vertrages. Ich hatte ursprünglich geplant den als Wohnriester zu nutzen, um damit einen Immobilienkredit abzulösen, aber dass ist mit dem Wohnförderkonto steuerlich so dermaßen uninteressant, dass ich davon Abstand genommen habe. Die Auflösung habe ich schon durchgerechnet, ich gehe mit ca. 64 % des Vertragswertes raus. Die mit Abstand größte Position ist die Besteuerung des Kursgewinnes. Auch dadurch, dass der Gewinn nicht als Kapitalertrag mit 25%, sondern glaube als sonstiger Ertrag mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert wird. Obwohl da 100% Aktien drin enthalten sind.

    Ich warte evtl. noch die Neugestaltung ab, um keinen Fehler zu begehen. Die Produkte Riester und ggf. auch die neue AV sind mir zu teuer und unflexibel. Mit nem privat besparten ETF fühle ich mich besser aufgehoben. Hätte ich auch eine deutlich bessere Rendite durch wesentlich geringere Kosten erzielt. Förderung hin oder her. Ca. 2.000,- Euro eingezahlt pro Jahr bei Kosten von zuletzt 1.800,- Euro pro Jahr.

    Entschuldigung, ich meine natürlich die Steuern auf die Rendite bzw. den Kursgewinn.

    Dann warte ich nochmal die detaillierte Gestaltung der neuen AV-Förderung ab und wie mit überführten Riester-Verträgen genau verfahren wird. Eine neue Bewertung des überführten Betrages ist ja durchaus möglich.

    Ich meine bisher war es ja beispielsweise auch so, dass die Sparraten zzgl. Zulagen bei Riester zum Rentenbeginn sicher waren, bei einem Riester-Vertragswechsel dann aber der überführte Betrag (durch Kursgewinne z.B. deutlich erhöht) auf einmal die neue gesicherte Mindestsumme war. Und diese Änderung ergab sich lediglich durch die Überführung bzw. den Produktwechsel von einem Riester-Vertrag, in einen anderen Riester-Vertrag .

    Ansonsten müsste bei den neuen AV-Verträgen ja genau aufgeschlüsselt werden, welche Bestandteile des AV-Vertrages woher stammen. Z.B. alter Kursgewinn aus Riester-Vertrag und neuer Kursgewinn aus AV-Vertrag.

    Hallo, ich habe eine Frage zu Riester bzw. dem Nachfolgeprodukt ab 2027.

    Ich habe einen fondgebundenen Riestervertrag Uni-Global und wollte den förderschädlich kündigen. Erhaltene Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden. Die mit Abstand größte Position bei mir wäre aber der erzielte Kursgewinn, der mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muß. Wenn ich den Artikel von Jan Scharpenberg vom 08.04.2026 zum AV-Depot richtig verstehe, müsste beim neuen AV-Vertrag bei Kündigung nur die Zulagen und die Steuerersparnis zurückgezahlt werden, nicht aber die Rendite. Könnte ich also zum 01.01.2027 meinen Riester-Vertrag in einen neuen AV-Vertag überführen, und diesen kurz danach kündigen, und müsste nur die erhaltenen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen, nicht aber den erzielen Kursgewinn aus Riester-Zeiten? Die Wechselgebühren fallen natürlich an, sind aber in der Höhe zu vernachlässigen. Vielen Dank für fachkundigen Rat!