Schade, dass sich niemand der Betroffenen gemeldet hat... Nachdem die Postbank die Zinsen etwas angehoben hat, habe ich mich nun für eine Prolongation entschieden. Wirklich glücklich bin ich damit zwar nicht, allerdings war für mich schließlich das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ausschlaggebend.
fristgerechte Kündigung
Entgegen meiner damaligen Annahme lässt sich das Zinssparen auch online kündigen. Ich suchte den Menüpunkt zunächst verzweifelt in den Kontomenüs, wurde dann aber von einer Postbank-Mitarbeiterin eines besseren belehrt. Es geht über Services -> Investieren und Sparen -> Zinssparen - Kündigung und Auflösung zum Festzinsende -> Jetzt beauftragen - ob das nun absichtlich versteckt oder einfach nur schlecht designed wurde, ist Spekulationssache. Wer ein Zinssparen abgeschlossen hat, sollte es vorsichtshalber umgehend kündigen. Will man es später doch fortführen, lässt es sich jederzeit problemlos verlängern oder zu identischen Konditionen neu abschließen.
Kündigung auf Kulanz
Im Preisaushang findet sich ein Hinweis auf Vorschusszinsen bei Kündigung des Zinssparens, wobei der Abschnitt so geschrieben ist, dass nicht ganz klar wird, ob dies nun 0,25 % p.a. oder nur die Hälfte davon wären. Laut Aussage einer Bankangestellten erlaubt die Postbank eine vorzeitige Kündigung des Zinssparens innerhalb eines Monats auf Kulanz. Ob dem wirklich so ist, habe ich nicht getestet - es gibt lediglich eine interne Handlungsanweisung, die sich jederzeit ändern könnte.
Umwandlung in einfache Spareinlage
Mein größtes Ärgernis: In den Bedingungen zum Zinssparen finden sich die Punkte Verfügung zum Ende des Festzinszeitraumes sowie Prolongation mit folgendem Wortlaut:
Zitat
Bei nicht fristgerechter Kündigung zum Vertragsende wird das Guthaben ab Vertragsende als Spareinlage mit drei Monaten Kündigungsfrist weitergeführt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
und weiter
Zitat
Die Bank wird ermächtigt, die Spareinlage nach Ablauf der Festzinsvereinbarung für den gleichen Zeitraum und unter den gleichen Voraussetzungen für weitere entsprechende Zeiträume zu den gleichen Bedingungen und dem dann jeweils geltenden Zinssatz zu verzinsen. [...] Der Kunde ist dann noch bis zum Ablauf der bestehenden Festzinsvereinbarung berechtigt, seine Ermächtigung gemäß Satz 1 zu widerrufen und eine andere Weisung zu erteilen.
Nach meiner Lesart ließe sich eine Prolongation damit bis zum letzten Tag vermeiden. Das Zinssparen würde dann als einfache Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist fortgesetzt - und das ist rechnerisch besser als 12 Monate. Außerdem senkt der kürzere Zeitraum die Höhe der Vorschusszinsen (derzeit 0,05 % p.a. gemäß PLV) erheblich. Die Filialmitarbeiter weigerten sich jedoch meinen schriftlichen Widerruf entgegenzunehmen oder gar weiterzuleiten. Wer die Kündigungsfrist versäumt, sein Geld benötigt und sich nicht auf das teure Kulanz-Versprechen einlassen will, könnte hier ggf. noch einmal ansetzen. Da die Postbank gerade eine Filiale nach der anderen schließt, bleiben ja ohnehin nur noch Fax und Einschreiben - aber das ist ein anderes Thema.
In der Hoffnung, einem späteren Leser etwas weitergeholfen zu haben.
~Snorfzen