Bin ich als eigentlich freiwillig Steuererklärungspflichtige durch ein Tagesgeldkonto im Ausland, dass die Kapitalerwerbssteuer nicht automatisch abführt, zu einer Steuererklärung verpflichtet? Und ändert sich damit meine Frist zum Einreichen der Steuererklärung auf das reguläre Datum vom 31.07.2026 oder kann ich auch in der zweiten Jahreshälfte einreichen?