Hallo, ich habe in 2023 geerbt, darunter 4000 € von einer Lebensversicherung.
Diese ist laut unterlagen nach
§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG
einkommensteuerpflichtig, weshalb ich 4000€ bei der Einkommensteuer 2023 angegeben habe.
Ich habe also nach Steuerabzug nur 2320 € erhalten.
Nun kam nach drei Jahren die Erbschaftssteuererklärung und die 4000 € sind wieder aufgeführt. Ich soll nun 20 % Erbschaftssteuer darauf zahlen, also 800€.
Zusammen habe ich dann von meinen 4000€ nur nur 1520€ erhalten.
Ist diese Doppelbesteuerung rechtens? Wie sollte ich vorgehen?