Hallo Bert,
danke Ihnen sehr, dass Sie als erfahrener Fachmann noch einmal antworten.
Leider ist mir nicht klar, was Sie mit "In der Praxis hat das 1 einzige Mal jemand gemeldet. Betone EINMAL." meinen. Was hat denn Jemand nur ein Mal gemeldet?
Um so erstaunlicher ist eigentlich, dass die besagte Krankenkasse sehr wohl die gesamte Auszahlungssumme als Einkommen angerechnet hat. Aber dann sollte die freiwillig versicherte Person ja eigentlich bei einem Widerspruch Recht bekommen, hoffe ich.
Schwieriger gestaltet sich die Berechnung des Ertrags der privaten Lebensversicherung. Hierzu hat der gestern kontaktierte Versicherungsfachmann des Lebensversicherers gesagt, dass es schwierig sein wird, den Ertrag auszuweisen, da über die Laufzeit von ungefähr 30 Jahren auch immer wieder Beitragsanpassungen (aufgund der eingeschlossenen Dynamik) vorgenommen wurden. Ist denn der Lebensversicherer von Rechts wegen verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Ertrag auszuweisen? Ich hoffe doch sehr, das ist so, wenn Sie schreiben, dass es sowieso nichts bringt, selbst eine Aufstellung zu machen.
Wie haben den "Ihre" Versicherten, die Sie in 40 Jahren Berufslaufbahn bearbeitet haben, den Ertrag der privaten Lebensversicherung nachgewiesen?
Ich bedanke mich ganz herzlich und wünsche Ihnen und allen Mitlesenden ein angenehmes Wochenende
Tinella