Beiträge von Belca

    Erst mal grundsätzlich danke für Deine Antwort.

    Nein, ich erbitte keine Rechtsberatung, sondern Information.

    Es geht bei der Frage nur um "Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks" vs. "Erwerb eines Erbteils", welches aus einem Grundstück sowie Bankguthaben und Hausrat besteht.

    Ich meine mich zu erinnern, dass auch der Erbteilserwerb unter Miterben, sofern dieser der Nachlassteilung dient und zur Beendigung der Erbengemeinschaft führt, gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

    Ich erinnere mich allerdings nicht mehr, wo ich dies gelesen habe bzw. nochmals nachlesen könnte.

    Ich hoffe, dass es jemand grundsätzlich weiß und mir ggf. sogar auch Steuererlass, Rechtsprechung des BFH, konkrete Steuerliteratur, Verwaltungsanweisung o.ä. nennen kann, wo ich die Information nochmals finden und nachlesen kann.

    Im Voraus besten Dank!

    Hallo,

    Sachverhalt:
    Der ungeteilte Nachlass besteht aus Grundbesitz, ein paar Möbeln, Gartengeräten und einem Nachlasskonto (ca. 1.000 € zur Deckung laufender Kosten des Grundbesitzes).
    An der Erbengemeinschaft sind 2 Personen (A und B) mit Erbquote zu je ½ beteiligt.

    Vorhaben:
    Erbteilskauf unter Miterben: A erwirbt von B gegen Zahlung von 300.000 € dessen Erbteil (quotaler Anteil an Grundbesitz, Hausrat und Nachlasskonto).
    Der Erwerb des Erbteils durch Miterbe A führt zur Beendigung der Erbengemeinschaft; A wird Alleinberechtigter.

    Fragen:
    Zur Grunderwerbsteuer im Hinblick auf die Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG: „… der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.“

    1) Ist auch obiger Erbteilskauf nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit?
    Die Frage stellt sich mir, weil der Wortlaut des § 3 Nr. 3 GrEStG auf den Erwerb des Grundstücks abstellt, während hier der Erwerb des Erbteils – also die Rechtsposition am ungeteilten Nachlass als „Gesamtpaket“ aus Grundstück zuzüglich Hausrat und Nachlasskonto – erfolgt.

    2) Muss der Grundbesitz für die Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages als isolierter Nachlassgegenstand vom Miterben erworben werden oder ist nach § 3 Nr. 3 GrEStG auch der Erwerb des gesamten Erbteils von der Grunderwerbsteuer befreit?

    Besten Dank für die Antworten!