Noch etwas zur Form der Verwaltung:
Es gibt 2 Formen der Selbstverwaltung. Die sogenannte „echte“ und die „unechte“ Selbstverwaltung. Dies hat Auswirkungen auf die von Dir angeführte Haftungsfrage.
Bei der unechten SV wählt Ihr unter Euch dreien einen internen Verwalter. An dem hängen dann auch Haftungsrisiken (Versicherung erforderlich).
Bei Euch gibt es aber offenbar die echte Selbstverwaltung. Dann wird üblicherweise ein Geschäftsverteilungsplan erstellt, der die verschiedenen Aufgaben wenigstens ein bisschen unter den Eigentümern aufteilt. Es gibt dann jedenfalls keinen offiziellen Verwalter, so dass eine Haftung immer die WEG als Ganzes trifft (wie im Einzelfall ein Richter spezielle „Unglücksfälle“ beurteilen würde, sei mal dahin gestellt).
Vor einigen Jahren habe ich mich auch mal mit den ganzen Fragen auseinander gesetzt, daher meine Hinweise.
In unserem Fall sind wir aber bei einer teuren HV geblieben. Ich hatte damals einen Geschäftsverteilungsplan erstellt, der aber keine breite Zustimmung fand. Auch Plan-Variationen und „Verhandeln“ brachten keinen Erfolg. Ein 6-Fam-Haus ist wohl schon zu groß für so etwas.