Beiträge von Lausi123

    Hallo!

    Die Verbraucherzentrale war richtig fix, heute hatte ich eine Antwort zu meinem Vertrag:

    „Wie sehen wir die Rechtslage in Ihrem Vertrag?

    Ob die Klauseln in Ihrem Vertrag in ihrer Kombination diesen beiden Anforderungen genügen, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Zunächst enthält Ihr Vertrag eine inhaltsgleiche Klausel, wie sie vom BGH für rechtswidrig befunden wurde. Allerdings folgt dann im Gegensatz zum entschiedenen Fall eine Klausel, die den Versicherer verpflichtet, bei Rentenbeginn den ggf. höheren "für vergleichbare Neuabschlüsse" geltenden Rentenfaktor anzuwenden. Die für Neuabschlüsse angewandten Parameter können aber andere sein als die zum Vertragsabschluss zugrunde gelegten. Damit sind diese Klauseln unseres Erachtens bei der notwendigen Gesamtbetrachtung asymmetrisch ausgestaltet. Überträgt man die Leitlinien des BGH, spricht viel für ihre Unwirksamkeit. Der Senat hat das Symmetriegebot als einen Kernpunkt herausgestellt: Werden negative Entwicklungen zu Lasten der Kunden weitergegeben, müssen positive Entwicklungen in gleicher Weise verbindlich und transparent zu Gunsten der Kunden zurückgegeben werden. Daran fehlt es nach unserer Auffassung, da erst auf die Faktoren zu Rentenbeginn und nicht schon während der Vertragslaufzeit abgestellt wird. Aus diesem Grund haben wir nun Klage beim OLG Stuttgart gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG eingereicht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil können noch Monate oder Jahre vergehen. Über weitere rechtliche Schritte informieren wir auf unserer Internetseite sowie über unseren Newsletter.

    Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/geld-versicher…eilnahme-116611

    Ich muss mich also gedulden, da im aktuellen BSG-Urteil nur in einem individuellen Brief eine Faktoranpassung zugesagt wurde, aber nicht in den Versicherungsbedingungen, wie bei meinem Vertrag.
    Vielleicht hilft jemanden zumindest diese Info. Beim Newsletter zu dem Thema anzumelden, ist sicher auch eine gute Idee.
    Schönen Abend!

    Ich lasse so schnell nicht locker. Ich habe heute alle erforderlichen Unterlagen an die Verbraucherzentrale übermittelt. Mal gucken was die sagen. Mein Mann hat den gleichen Vertrag, er hat noch keine Rückmeldung von der Allianz bekommen.
    Ich stehe vielleicht bei der Allianz schon auf einer schwarzen Liste. Zuletzt habe ich mich mit denen rumgeärgert als es um Rückerstattung unzulässiger Gebühren bei Beitragsanpassungen ging. Es wurden am Ende immerhin 800€ rückerstattet.
    Ich halte euch auf den Laufenden.

    Hallo!
    Auch ich habe mit meinem Vertrag aus 2008 an die Allianz gewandt. Postwendend habe auch ich eine Ablehnung erhalten. Die Allianz bezieht sich auch bei mir darauf, dass ja zu Rentenbeginn der Faktor nochmal geprüft und ggf. angehoben werden kann. Ich habe der Allianz daraufhin nochmals widersprochen. Im Urteil des BGH steht u.a., dass genau diese Regelung nicht genügt („Schließlich kann auch eine - in der Vergangenheit vom beklagten Versicherer im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Rentenfaktors stets abgegebene - Zusicherung gegenüber den Versicherungsnehmern, zu Rentenbeginn den Rentenfaktor bei verbesserten Umständen nach oben anzupassen, die Benachteiligung nicht ausgleichen.“ Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pre…25/2025227.html). Es gibt dazu auch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine hilfreiche Seite zum Klausel-Check: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/aktuelle-meldu…ttemberg-116609

    Ich warte aktuell auf eine Rückmeldung.
    Vielleicht hilft die Info auch euch weiter. Ich lasse mich jedenfalls nicht so einfach abfrühstücken.