Beiträge von P5dTepmo

    Danke für alle Rückmeldungen!

    Das ist so nicht richtig geschildert.

    Du hast die Pflicht, dich dort mit erstem Wohnsitz anzumelden wo der sich befindet.
    Das hast du aber einfach nicht gemacht.

    [...]

    Stimmt, aber ich habe es nicht eingesehen, den bürokratischen Aufwand zu betreiben, meinen Neben- zum Hauptwohnsitz umzudeklarieren, nur um dies drei Wochen später wieder umzukehren.

    [...] Aber beim Finanzamt nachfragen kann zumindest nicht schaden, vielleicht hast du ja Glück und erwischst einen motivierten Mitarbeiter.

    Nachfrage beim Finanzamt erbrachte leider nichts, da mein Anliegen als Beratungstätigkeit aufgefasst wurde.

    Es sind also für 1 Monat erhöhte Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte (vom elterlichen Wohnsitz aus) tatsächlich angefallen, richtig?

    Dann halte ich es für zulässig, diese Kosten für die Wegstrecke zum Arbeitsplatz auch so in der Steuererklärung anzugeben.

    Sollte das FA dazu Rückfragen haben, kann man den Sachverhalt ja schildern und ggf durch Vorlage des Mietvertrages hilfsweise belegen.

    Unabhängig davon offenbart die Steuererklärung dann ein Meldeversäumnis. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, es gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. Ahndung ist möglich aber nicht zwingend. Zuständig wäre nicht das FA sondern die Meldebehörde, die mutmaßlich davon gar nichts erfährt und falls doch wsl Besseres zu tun hat.

    Jein, höhere Fahrtkosten sind kaum entstanden da ich durch Nachsicht meines Chefs 80 % im Homeoffice verbringen konnte. Mir geht es hauptsächlich um die Anerkennung der Umzugskostenpauschale, wofür nach meinem Verständnis ein berufsbedingter Umzug vorliegen muss. Bzgl. der Ordnungswidrigkeit habe ich wie oben beschrieben versucht, den bürokratischen Aufwand und damit auch Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Guten Tag,

    während meines Studiums befand sich mein Hauptwohnsitz in meiner Unistadt, wo ich befristet in einem Wohnheim wohnte. Nach dem Abschluss habe ich in dieser Stadt auch eine Tätigkeit als Angestellter begonnen, wobei ich bis zum Ende des Mietvertrags weiter im Wohnheim wohnen konnte. Mit Ende der Mietfrist bin ich dann für einen Monat zurück zu meinen Eltern, die ca. 1 Autostunde entfernt wohnen. Das Elternhaus hatte ich während meines Studiums als Nebenwohnsitz behalten, für den einen Monat nach Auszug aus dem Wohnheim wurde es praktisch mein Hauptwohnsitz. Eine entsprechende Ummeldung habe ich aber nicht durchgeführt, da ich nach einem Monat direkt wieder "zurück" in meine Unistadt/Arbeitsstadt bin, nun aber in eine neue Wohnung.

    Lässt sich für diesen Sachverhalt die Umzugskostenpauschale aufgrund eines verkürzten Arbeitsweges geltend machen? Da innerhalb Deutschlands die Abmeldung von einem Wohnsitz nicht vorgesehen ist, habe ich beim Amt lediglich eine Ummeldung vom Wohnheim in die neue Wohnung - also innerhalb derselben Stadt - vorgenommen. De facto gab es aber einen Zeitraum, in dem mein Nebenwohnsitz meine einzige Meldeadresse war.