Guten Tag,
während meines Studiums befand sich mein Hauptwohnsitz in meiner Unistadt, wo ich befristet in einem Wohnheim wohnte. Nach dem Abschluss habe ich in dieser Stadt auch eine Tätigkeit als Angestellter begonnen, wobei ich bis zum Ende des Mietvertrags weiter im Wohnheim wohnen konnte. Mit Ende der Mietfrist bin ich dann für einen Monat zurück zu meinen Eltern, die ca. 1 Autostunde entfernt wohnen. Das Elternhaus hatte ich während meines Studiums als Nebenwohnsitz behalten, für den einen Monat nach Auszug aus dem Wohnheim wurde es praktisch mein Hauptwohnsitz. Eine entsprechende Ummeldung habe ich aber nicht durchgeführt, da ich nach einem Monat direkt wieder "zurück" in meine Unistadt/Arbeitsstadt bin, nun aber in eine neue Wohnung.
Lässt sich für diesen Sachverhalt die Umzugskostenpauschale aufgrund eines verkürzten Arbeitsweges geltend machen? Da innerhalb Deutschlands die Abmeldung von einem Wohnsitz nicht vorgesehen ist, habe ich beim Amt lediglich eine Ummeldung vom Wohnheim in die neue Wohnung - also innerhalb derselben Stadt - vorgenommen. De facto gab es aber einen Zeitraum, in dem mein Nebenwohnsitz meine einzige Meldeadresse war.