Vorsicht: Umstellung auf Contracting (oder auch auf Fernwärme) mit Umstellung von Etagenheizung auf zentrale Wärmeversorgung hat ihre Haken:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pre…26/2026090.html
So wie ich es verstehe, kann der Vermieter in diesem Fall die Mieter nicht zur Umstellung "zwingen". Möglicherweise kann er sich aber eine freiwillige Zustimmung holen (die natürlich schriftlich dokumentiert werden sollte).
Außerdem müssen dann alle Mieter ihre bisherigen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre freiwillig rausrücken, damit der Vermieter weiß wie hoch die bisherigen Heizkosten waren.
Denn falls die nach der Umstellung höher sind muss der Vermieter die Betriebskosten übernehmen (was natürlich nicht passieren sollte):
https://www.buzer.de/556c_BGB.htm
Ich bin auch an der Sache dran, allerdings wird bei mir nur Warmwasser je Wohnung in Durchlauferhitzern erzeugt. Das werde ich wohl auch besser so lassen:
https://www.haufe.de/id/kommentar/k…-HI3620510.html
Außerdem sollte man sich vom Anbieter Muster der Verträge und Abrechnung geben lassen und genau ansehen. Insbesondere auch die Klauseln zu Beitragsanpassungen, zur Beendigung des Contractings und zur Haftung.
Mal sehen, mehr weiß ich auch noch nicht.