{* Hier standen Links zu einer kommerziellen Webseite, die gegen Entgelt beim Kirchenaustritt helfen möchte. Diese wurden von der Moderation wegen Werbeverdacht entfernt}
Hallo,
hier ein paar Infos zu deinen Fragen, da ich mich mit dem Thema auch schon mal beschäftigt habe:
1. Steuerliche Nachteile (Frau bleibt in der Kirche): Wenn ihr steuerlich zusammenveranlagt werdet und deine Frau in der Kirche bleibt, könnte eventuell das sogenannte besondere Kirchgeld anfallen. Das greift oft dann, wenn der Partner in der Kirche kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat, berechnet sich aber nach dem gemeinsamen Einkommen. Ganz gut erklärt ist die Berechnung z. B. hier: {*}
2. Wie tritt man aus der Kirche aus? Der Austritt muss persönlich bei der zuständigen Stelle erklärt werden. Je nach Bundesland ist das entweder das Standesamt oder das Amtsgericht. Du brauchst dafür auf jeden Fall deinen Personalausweis. Die Unterlagen dafür kann man sich oft auch schon vorher online vorbereiten, um beim Amt Zeit zu sparen (z. B. über Seiten wie {*} ).
3. Muss die Depotbank informiert werden? Zwingend notwendig ist das eigentlich nicht. Die Banken fragen das Kirchensteuerabzugsmerkmal sowieso einmal im Jahr (meist im Herbst) automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wenn du aber willst, dass auf deine Kapitalerträge ab sofort keine Kirchensteuer mehr abgeführt wird, schadet es nicht, der Bank nach dem rechtskräftigen Austritt formlos Bescheid zu geben. Mehr Details zu solchen Steuersachen findest du z. B. auch hier: {*}
4. Muss der Arbeitgeber informiert werden? Nein, das musst du nicht selbst machen. Das Amt leitet deinen Austritt automatisch an das Finanzamt weiter. Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dann aktualisiert und dein Arbeitgeber ruft die neuen Daten einfach beim nächsten Lohnlauf ab. Meistens ist das dann im darauffolgenden Monat auf der Abrechnung sichtbar. Hier ist der genaue Ablauf nochmal zusammengefasst: {*}
Hoffe, das hilft dir erst mal weiter!