Beiträge von SuBZerO

    Was steht denn in § 19 Abs. 1 VVG drin, was Dich beruhigt?

    Der Versicherer hat eine offene Frage gestellt, welche Aufgaben Du wahrnimmst und Du hast Dir gedacht, weil er nicht zusätzlich explizit auch noch nach Schichtarbeit gefragt hat, könntest Du diesen Teil Deiner Arbeit weglassen und nur Bildschirmarbeit auflisten.

    Naja der Versicherer hätte ja auch nach meinen Arbeitszeiten fragen können und das haben sie nicht.

    Ich persönlich sehe Schichtarbeit nicht als Teil meiner Aufgaben meines Jobs an, sondern als meine vertragliche Arbeitszeit. Aufgaben meines Jobs wären für mich zb. Analysen erstellen etc.

    Deshalb frage ich hier nach, hätte ja sein können, dass der Fall glasklar ist wie in § 19 Abs. 1 VVG angegeben.

    Wenn es da aber Probleme geben könnte, werde ich das natürlich nachmelden, macht ja keinen Sinn da umsonst einzuzahlen. Abgeschlossen habe ich die BU ja noch nicht.

    Naja es ist ein reiner Bürojob am Bildschirm. Dass dieser in Teams 24/7 durchgeführt wird, hat nur damit zu tun, dass es dadurch effizienter ist.

    Theoretisch wäre es möglich, den Job auch nur tagsüber auszuführen, ist vom Unternehmen aber aktuell nicht vorgesehen, gab es in der Vergangenheit jedoch schon mal.

    Das klingt doch gut.

    In meinen Augen auch, wollte nur weitere Meinungen zu dem Thema hören, da es doch schon ein recht spezieller Fall ist.

    Ich habe alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, daher wäre es sehr ärgerlich, wenn im Schadensfall gesagt werden könnte, dass die Schichtarbeit verschwiegen worden ist, wenn auch nicht danach gefragt wurde.

    Da wir nicht einmal die genauen Fragen kennen, die der Versicherer Dir stellt, wirst nur Du bzw. der Versicherer das beantworten können.

    Fũr mich gehört Schichtbetrieb zu den beruflichen Aufgaben, wenn es meine Aufgabe ist, im Schichtbetrieb zu arbeiten.

    Es ist eine automatisierte Prüfung mit 5 Fragen (Krankheit in den letzten 12 Monaten, Medikamente etc.)

    Die Berufsangabe kommt vor diesen Fragen.

    Da es meine vertragliche Berufsbezeichnung nicht gab, hab ich einen Kundenberater angeschrieben.

    Es wurde gefragt "Was sind die Aufgaben ihres Berufs". Daraufhin habe ich meine täglichen Aufgaben angegeben. Das war für den Kundenberater so in Ordnung und es wurde nicht nach Arbeitszeiten gefragt.

    Besten Dank für die Antwort. Es ist keine betriebliche BU, sondern komplett über einen externen Versicherer. Der Arbeitgeber ist kein Vertragspartner. Die vereinfachten Gesundheitsfragen sollen nur ein Benefit sein.

    Es sollte also keine Probleme geben, wenn der Versicherer nichts von der Schichtarbeit weiß, da er nicht danach gefragt hat und man zb berufsunfähig wird, weil man nicht mehr schichttauglich ist? Diese Position gibt es im Unternehmen nur im Schichtbetrieb.

    Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine spezifische Frage, vielleicht weiß jemand Rat.

    Mein Arbeitgeber bietet in Zusammenarbeit mit einem BU-Versicherer die Möglichkeit an, eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen.

    Dort wird u.a. nach den Aufgaben des Berufs, jedoch nicht nach Arbeitszeit, wie etwa Schichtarbeit gefragt.

    Würde es im Schadensfall Probleme geben, wenn man Schichtarbeit nicht angibt, wenn man nicht explizit danach gefragt wird?

    Ich habe dazu nur folgenden Gesetzestext gefunden:

    "Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet."

    Quelle: https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html


    Weiß jemand Rat?:/