Was steht denn in § 19 Abs. 1 VVG drin, was Dich beruhigt?
Der Versicherer hat eine offene Frage gestellt, welche Aufgaben Du wahrnimmst und Du hast Dir gedacht, weil er nicht zusätzlich explizit auch noch nach Schichtarbeit gefragt hat, könntest Du diesen Teil Deiner Arbeit weglassen und nur Bildschirmarbeit auflisten.
Naja der Versicherer hätte ja auch nach meinen Arbeitszeiten fragen können und das haben sie nicht.
Ich persönlich sehe Schichtarbeit nicht als Teil meiner Aufgaben meines Jobs an, sondern als meine vertragliche Arbeitszeit. Aufgaben meines Jobs wären für mich zb. Analysen erstellen etc.
Deshalb frage ich hier nach, hätte ja sein können, dass der Fall glasklar ist wie in § 19 Abs. 1 VVG angegeben.
Wenn es da aber Probleme geben könnte, werde ich das natürlich nachmelden, macht ja keinen Sinn da umsonst einzuzahlen. Abgeschlossen habe ich die BU ja noch nicht.