Beiträge von mueller191

    Der Sachverhalt für das kritische Jahr 2020:

    • Im Jahr 2020 hatte ich ein reguläres Einkommen über dem Grundfreibetrag (es fiel also normal Einkommensteuer an). Der Steuerbescheid 2020 ist längst bestandskräftig.
    • In der Erklärung 2020 habe ich einen Aktienverlust von 1.860 € bei Broker A deklariert. Dieser wurde vom Finanzamt anerkannt und ordnungsgemäß festgestellt und später nach und nach in Jahr 2023 verschoben.
    • Ich habe jedoch im selben Jahr 2020 Gewinne aus einem ausländischen Depot (Interactive Brokers) in Höhe von ca. 1.900 € vergessen anzugeben.
    • Der Sparer-Pauschbetrag (damals 801 €) war in 2020 noch nicht verbraucht. Nach Abzug verbleiben ca. 1.099 € zu versteuernder Gewinn. Dadurch entsteht eine echte Steuerschuld (ca. 300 €) wenn man Verlust 2020 nicht mehr berücksichtigen kann. Es könnte somit der Verdacht einer Steuerhinterziehung und damit die 10-jährige Verjährungsfrist für die Einnahmen im Raum stehen.

    Die Situation für die Folgejahre (2021-2023):

    • In den Jahren 2021 bis 2023 lag mein Gesamteinkommen (inkl. aller Erträge) immer unter dem Grundfreibetrag (tatsächliche Steuer dort also immer 0 Euro über die Günstigerprüfung).
    • Für 2021 habe ich die Erklärung abgegeben, aber wieder das Depot vergessen (dort entstanden 615 € Verlust). Für 2022 habe ich FA mitgeteilt, dass ich kein Einkommen habe. Für 2023 habe ich noch keine Erklärungen abgegeben (Gewinne 2023: 2.000 €)
    • Ich habe aktuell einen rechtskräftigen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2023 vorliegen. Dieser Bescheid basiert vollständig auf dem unverrechneten Verlust von 1.860 € aus dem Jahr 2020, der über die Jahre bis nach 2023 durchgeschoben wurde.

    Meine Kernfragen zum Jahr 2020 und dem Verlustvortrag:

    1. Rückwirkende Änderung des Verlustvortrags: Wenn das Finanzamt das Jahr 2020 wegen der Steuerhinterziehung (10-jährige Frist) öffnet, um die Gewinne nachzuversteuern – darf/muss es dann den deklarierten Verlust von 1.860 € direkt im Jahr 2020 mit diesen neuen Gewinnen zwangsverrechnen?
    2. Die verfahrensrechtliche Falle: Falls das Finanzamt die Gewinne im Steuerbescheid 2020 nachträglich erhöht: Zwingt dies das Finanzamt über § 10d Abs. 4 Satz 4/5 EStG dazu, den Verlustfeststellungsbescheid 2023 rückwirkend zu ändern, obwohl für das Thema Verlust die normale 4-jährige Festsetzungsverjährung für 2020 abgelaufen ist?
    3. Das Finanzamt weiß noch von nichts. Ist es bei dieser Konstellation sicherer, das Jahr 2020 proaktiv über eine Selbstanzeige zu korrigieren oder bei solchen kleinen Summen evtl. 0 Euro Steuer besser nicht zu unternehmen und abwarten, wenn FA sich selbst melden und evtl. konkreten Fragen stellt?

    In den Kalenderjahren 2024 und 2025 verfügte ich über keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für diese Jahre habe ich keine Steuererklärungen gemacht, da ich keine inländischen Einkünfte hatte. Ich befand mich im Ausland, hauptsächlich auf den Philippinen. Eine offizielle Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgte ordnungsgemäß vor meiner Abreise. Ich habe im Ausland weiterhin Tagesgeldkonten mit deutscher Steuernummer und Freistellungsantrag geführt (jetzt ist mir schon klar, dass ich als „Steuerausländer“ das nicht dürfte). Nachdem ich nachträglich erkannt habe, dass die formale Ausgestaltung der Konten fehlerhaft war, habe ich diese geschlossen. Da die Erträge gesetzlich ohnehin steuerfrei waren (Zinsen von Banken für „Steuerausländer“ sind steuerfrei in DE) und somit kein Steuerschaden vorlag, sah ich die Angelegenheit mit den Tagesgeldkontoschließungen als erledigt an. Seit April 2026 bin ich wieder in Deutschland und habe mich wieder angemeldet und mache mir Sorgen, dass das Finanzamt mir einen Brief mit der Nachforderung der Steuererklärungen für 2024 und 2025 oder Verdacht auf Steuerhinterziehung sendet. Das Finanzamt bekommt von den Deutsche Banken alle Daten (weil ich noch die DE-Steuer-ID verwendet habe) und wird sehen, dass ich keine Steuer bezahlt habe und gleichzeitig nicht angemeldet war. Was kann passieren und muss ich eventuell proaktiv einen Brief mit der Erklärung an FA schicken?

    Ich bin Single und hatte (1000 Euro Freistellungsbetrag) in 2023 Zinserträge von inländischen Banken (894 Euro) und von ausländischen Brokern in Irland (880 Euro). Außerdem habe ich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2023 in Höhe von 1960 Euro. Sonst habe ich keine anderen Einkünfte oder einen Job. Ich bin bei der Steuererklärung 2023 davon ausgegangen, dass das Finanzamt es automatisch vergleicht und berechnet (1960 – (1774 – 1000 (Freibetrag))) = –1186, also Verlust). Außerdem lege ich unter Grundfreibetrag. Ich habe bei der Steuererklärung 2023 die Informationen nicht mitgeteilt. Jetzt habe ich gelesen, dass ich eigentlich alles in der Steuererklärung eingeben musste. Ist das richtig? Wird das Programm von FA Warnungsinnale erstellen und einen Brief mit Forderung zur Nachzahlung schicken oder muss ich mir hier keine Sorgen machen, weil die Beträge klein sind und ich sowieso Verlust habe und keine Steuer zahlen musste? Außerdem sind die Fristen für die Korrektur von Steuererklärung 2023 schon vorbei.