Beiträge von Baldur

    Hallo und Dankeschoen Pumphut, wissen Sie, welche Versicherer eine Privathaftpflicht anbieten, die das tatsaechlich abdecken wuerde ? Auf welche Klauseln muss man da achten . In den Versicherungsbedingungen meiner Privathaftpflichtsteht steht " Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum "

    Die Gebäudeversicherung unserer WEG enthält keine sogenannte „Fugenklausel“. Wasserschäden durch undichte Silikonfugen sind dort also nicht versichert. Die WEG möchte den Vertrag auch nicht erweitern.

    Ich bin Selbstnutzer einer Eigentumswohnung und frage mich, wie ich mich als einzelner Eigentümer gegen mögliche Regressansprüche der WEG absichern kann, wenn durch undichte Silikonfugen Wasser ins Gemeinschaftseigentum gelangt. Die Wohngebäudeversicherung würde in diesem Fall nicht leisten, und die WEG könnte mich als Sondereigentümer in Anspruch nehmen.

    Gibt es eine Möglichkeit, diese Lücke selbst zu schließen und mich privat gegen solche Schäden zu versichern? Das betrifft ja viele Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen, deren Gebäudeversicherung solche Fälle nicht abdeckt.