Hallo zusammen,
habe folgende Frage: Was passiert mit dem Kapital im Altersvorsorgedepot (neu ab 01.01.2027), wenn der Depotinhaber vor bzw. nach Rentenbeginn verstirbt? Welchen Unterschied macht es jeweils, wenn die Person alleinstehend, verheiratet, verwitwet ist und Angehörige (Ehepartner und/oder Kinder) vorhanden sind?
Freue mich über eine Antwort. Vielen Dank im Voraus