Hallo,
du musst auf dein Recht beharren und notfalls über den Klageweg.
Das Einkommenssteuergesetz sagt dazu:„Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes … weniger als 33 Jahre, … weniger als 50 Jahre, … weniger als 40 Jahre, so können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden.“
Lass dir das nicht gefallen. Bei mir gab es ebenfalls mehrfach Rückfragen. Auf Empfehlung des Anbieters, bei dem ich das Gutachten bestellt habe {Link aufgrund potenzieller Werbung durch Mod entfernt} , habe ich den Einwänden des Finanzamts widersprochen und entsprechend Stellung genommen. Es sollte auf jeden Fall eine Vor-Ort-Besichtigung stattgefunden haben.
Wenn alle Voraussetzungen für das Restnutzungsdauer Gutachten erfüllt sind, muss es unweigerlich akzeptiert werden vom Finanzamt. Es gibt diverse Urteile dazu aus denen hervorgeht, dass diese zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden werden.
Kannst du mir einmal sagen wo du dein Restnutzungsdauer Gutachten gemacht hast und ob du es empfehlen kannst ? Es gibt inzwischen viele Anbieter, aber ich würde es gerne machen bei jemanden, wo man sicher sein kann, dass es vom Finanzamt akzeptiert wird.