Beiträge von haumayr@aol.

    Hallo,

    ich habe meinen Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt.

    Von der Versicherungsgesellschaft habe ich folgende Unterlagen erhalten:

    1) Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 und § 95 Satz EStG -

    2) Leistungsabrechnung.

    Benötige ich für die Steuererklärung noch weitere Unterlagen wie z.B.

    die Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz EStG und Bescheinigung nach

    § 22 Nr. 5 EStG?

    Wie ist die Weiterverwendung bei der Einkommensteuer-Erklärung,

    und wo muss ich dies in der Steuererklärung angeben (Anlage mit Zeilen-Nr. usw.).

    Besten Dank für eure Hilfe