Beiträge von firebird

    Ich habe bei der Zulagenstelle nachgefragt, ob sich das Wohnörderkonto durch Einzahlung in ein Altersvorsorgedepot mindern lässt. Die erste schriftliche Antwort war, dass ein bisheriger Vertrag Bestandsschutz hätte und ich mich "bei Abschluss sicher mit den steuerlichen Folgen beschäftigt hätte".

    Meine Antwort darauf war ein Verweis auf §92a EStG (genauer: Absatz (2), Satz 4ff), der explizit die Verminderung des WFK durch Einzahlung in einen neuen/anderen Altersvorsorgevertrag vorsieht - da neue Riester Produkte ab 2027 wegfallen, bleibt nur die Möglichkeit, diese Minderung durch ein AVD zu erreichen.

    Daraufhin hatte ich 2 Rückrufe von der Zulagenstelle mit der Info, dass diese Frage nicht geklärt wäre. Wichtig sei, einen Anbieter zu haben, der einen bestimmten Datensatz übertragen kann. Es wird spannend zu sehen, welcher AVD Anbieter das machen kann (und will) und ob es dann wirklich funktioniert...