Beiträge von LoveMyDog

    LoveMyDog

    Nur zum spiegeln, bitte nicht darauf antworten:

    Versuch nicht so kleinteilig in Themen Deiner Tochter zu gehen. Das vermittelt ein bisschen das Gefühl, dass Du Deinem Schwiegersohn nicht so ganz vertraust.

    Ob zu Recht oder nicht, das wird nicht gut sein für Dein Verhältnis zur Tochter.

    Bitte nicht falsch verstehen, vielleicht irre ich mich und Du willst nur das alles "richtig" ist, aber es könnte durchaus als übergriffig empfunden werden.

    Ja danke für Deine Sorge, aber Du irrst Dich. Ich will nur wissen, welche Optionen die beiden haben. Ich mische mich in ihrer Angelegenheiten nicht ein, möchte ihnen aber etwas für ihre Altersvorsorge vorschlagen, wenn ich selbst es verstanden habe.

    Nein, das ist ja auch von der Anlage her nicht sinnvoll. Wer durch die Kinder weniger arbeiten und Vorsorge betreiben kann, wird vom Staat unterstützt. Ist doch mega!

    Ja mega ist das. Noch besser wäre es, wenn beide Partner gleichberechtigt würden, jedenfalls wenn sie das so für sich wollen.

    Vielleicht sehe ich das zu einfach, aber könnte nicht einfach Person A die 300(?) Euro Kinderzulage erhalten und dafür zahlt Person A 150 Euro an Person B für dessen AV Depot?

    Ja also, private Ausgleichszahlungen könnte man natürlich machen. Wenn man daran denkt. Und wenn man nicht irgendwann zerstritten ist.

    Ich habe in all Euren Antworten noch keine schlüssige Antwort darauf gefunden, warum es rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sein sollte, jedem Ehepartner 1/2 Kind zuzuordnen. Dass das nicht geht, ist aus meiner Sicht in Zeiten, wo überall Gleichberechtigung endlich einziehen soll, ein böser Fehler der gesetzlichen Konstruktion.

    LoveMyDog Kann man dem Mann verklickern, dass Kindergeld und Kinderzulage am besten bei der Frau sind, weil sich das Altersvorsorgedepot dann mehr lohnt? Ausgeben kann das Kindergeld ja immer noch der Finanzvorstand.

    Mein Plan war eigentlich, den beiden jeweils ein eigenes AVD vorzuschlagen, damit jeder für sich selbst Altersvorsorge betreibt. Weil aber nur einer von beiden die Kinderzulage erhalten kann, kam ich darauf, dass es sehr ungerecht ist, wenn nur ein Einzelkind vorhanden ist.

    Sollte sich die Ehe in X Jahren als gescheitert zeigen, hat der eine Partner einen deutlichen Vorteil erlangt. Ich glaube nicht daran, dass das jemals ausgeglichen wird. Die logische Konsequenz wäre, dass jeder auf Antrag 1/2 Kinderzuschlag in sein AVD erhält. Scheint aber nicht vorgesehen zu sein.

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Mir war bislang noch nicht klar, dass die Kinderzulage so eng mit der Person verknüpft ist, die das Kindergeld bezieht. Ich dachte, man könnte die Kinder unabhängig von der Kindergeldzahlung einfach seinem AVD zuordnen.

    Bei einer Scheidung gibt es neben dem Zugewinnausgleich meines Wissens nach auch eine genaue Vorausberechnung der Rente, welche bei Scheidung dann ebenfalls angepasst wird.

    Fällt das Altersvorsorgedepot unter den Rentenausgleich? Das könnte dann wirklich für Gerechtigkeit sorgen.

    Ich frage nicht für mich, sondern für meine Stieftochter und ihren Mann. Die jungen Leute interessiert dieser ganze Altersvorsorge-Krempel leider kaum und ich würde ihnen gerne einen Ratschlag geben, wie sie mit den gegebenen Möglichkeiten am besten umgehen können.

    Das Kindergeld erhält der Ehemann als Hauptverdiener und meine Stieftochter betreut die Kinder (gähn, eine langweilige Standard-Familie). Der Ehemann kann mit Geld leider gar nicht umgehen, wenn er etwas davon hat, hat er auch gleich Pläne, wie er es unter die Leute bringen könnte. Ich weiß, dass nicht jede Ehe bis ans Lebensende hält und möchte vermeiden, dass mein Rat später zu Ungerechtigkeiten führt.

    Hallo zusammen,

    ich habe mich extra hier angemeldet, um eine Frage zu stellen, die ich anders nicht klären konnte:

    Die Kinderzulage kann ja pro Kind nur einmalig genutzt werden. D.h. bei einer geraden Anzahl von Kindern (2, 4, usw.) kann jedes Elternteil für die Hälfte der Kinder die Förderung erhalten. Je nach Altersunterschied der Kinder könnte man das noch als halbwegs gerecht bezeichnen.

    Problematischer ist m.E. eine ungerade Anzahl von Kindern, z.B. hat das Ehepaar nur ein Einzelkind. Dann müssen sie sich entscheiden, für wen der Kinderzuschlag gelten soll.

    Ich empfinde es als hochgradig ungerecht, dass nicht jeder sich 1/2 Kind zurechnen kann. Denn sollte die Ehe nicht bis zur Rente halten, ergibt sich eine deutliche finanzielle Schieflage. Man kann anscheinend jedes Jahr neu wählen, wem das Kind zugerechnet werden soll, aber spätestens wenn der Rosenkrieg herrscht, wird es schwierig, den Ex-Partner zu einem Wechsel zu bewegen.

    Ist nach Eurem Kenntnisstand geplant, halbe Kinder zurechnen zu lassen? Oder kennt ihr einen anderen Weg aus dem Dilemma?