Hallo zusammen,
euer Ratgeber zum Altersvorsorgedepot ist der beste Überblick, den ich bisher gefunden habe. Einige Punkte finde ich allerdings weder bei euch noch in anderen Quellen eindeutig beantwortet — teils widersprechen sich die Darstellungen sogar. Vielleicht könnt ihr sie klären oder in einem Update aufgreifen.
1) Kinderzulage — welcher Eigenbeitrag ist erforderlich?
Mehrere Quellen beschreiben die Kinderzulage als 1:1-Zuschuss auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Andere Darstellungen (u. a. F.A.Z. vom 10.08.2026) legen nahe, dass der volle Eigenbeitrag von 1.800 Euro nötig ist, um die volle Zulage einschließlich Kinderzulage zu erhalten. Was gilt?
2) Kinderzulage bei mehreren Kindern
Falls 300 Euro Eigenbeitrag genügen: Löst dieser Betrag die Zulage für jedes Kind einzeln aus (bei drei Kindern also 900 Euro Zulage für 300 Euro Eigenbeitrag), oder sind 300 Euro je Kind erforderlich (also 900 Euro Eigenbeitrag für 900 Euro Zulage)?
3) Einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag
Mehrere Ratgeberseiten erwähnen weiterhin einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag als Voraussetzung für die volle Zulage. Ist das ein Textrelikt aus dem Riester-System, oder existiert diese Bedingung im Altersvorsorgedepot tatsächlich?
4) Zuordnung der Kinderzulage bei Ehepaaren
Bei Riester wurde die Kinderzulage nach § 85 Abs. 2 EStG standardmäßig der Mutter zugeordnet, auf gemeinsamen Antrag beider Eltern dem Vater. Gilt das im neuen System unverändert? Und wie wird verfahren, wenn nur ein Elternteil zulageberechtigt ist oder nur ein Elternteil einen Vertrag abschließt?
5) Teilentnahme oder nur Kündigung?
Ihr beschreibt eine Kündigung mit drei Monaten Frist zum Quartalsende, verbunden mit der Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen. Die F.A.Z. spricht dagegen von flexiblen Entnahmen während der Ansparphase. Gibt es eine Teilentnahme ohne Kündigung des Vertrags — und wird in diesem Fall nur die anteilige Förderung zurückgefordert?
6) Wohnförderung bei Immobilien im EU-Ausland
Ist die förderunschädliche Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum auf Immobilien in Deutschland beschränkt, oder gilt sie EU-weit? Hintergrund: Bei Riester war die ursprüngliche Beschränkung auf Inlandsimmobilien europarechtlich umstritten.
Vielen Dank für eure Arbeit und viele Grüße