Beiträge von Modjo

    Vielen lieben Dank für deine Antwort und danke für den Hinweis! Das habe ich tatsächlich schon geprüft. In meinem Arbeitsvertrag ist der Firmensitz ausdrücklich als Arbeitsstätte festgelegt. Daher gehe ich davon aus, dass Stadt B steuerlich als erste Tätigkeitsstätte gilt, auch wenn ich aufgrund meiner Tätigkeit tatsächlich nur 1–2 Tage im Monat vor Ort bin.

    Genau deshalb interessiert mich jetzt vor allem die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das regelmäßig genutzte Hotel als Zweitunterkunft berücksichtigt werden kann.

    Liebe Finanztip Foristen,

    ich beginne zum 01.09.2026 bei einem neuen Arbeitgeber. Mein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt befindet sich in Stadt A, meine erste Tätigkeitsstätte ist in Stadt B, etwa 380 km entfernt.

    Ich bin verheiratet, 1 Kind und habe meinen eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz (Stadt A).

    Ich bekomme voraussichtlich einen Firmenwagen mit Privatnutzung. Es gibt keine Möglichkeit auf ein Elektrofahrzeug, somit ist die 1% Besteuerung fix. Der Bruttolistenpreis liegt bei etwa 80.000 €. Mein Einkommen liegt im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42%.

    Ich werde voraussichtlich nur etwa 1–2 Tage pro Monat (teilweise zusammenliegend, teilweise getrennt) an der Tätigkeitsstätte (Stadt B) vor Ort sein. Für diese Aufenthalte möchte ich jeweils in einem Stamm-Hotel in der Nähe der Arbeitsstätte übernachten.

    Das Hotel ist 9 km von der Tätigkeitsstätte entfernt und kostet mich 154 € pro Nacht.

    Meine Fragen:

    1. Kann ein regelmäßig genutztes Hotelzimmer in diesem Fall als Zweitunterkunft im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anerkannt werden, obwohl ich dort nur 1–2 Nächte pro Monat verbringe und jeweils neu buche?
    2. Kann ich die selbst getragenen Hotelkosten von 154 € pro Nacht als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen?
    3. Kann für die Firmenwagenbesteuerung das Hotel als Bezugspunkt verwendet werden, sodass für den Arbeitsweg nur die Entfernung Hotel → Tätigkeitsstätte (9 km) berücksichtigt wird?
    4. Mein Arbeitgeber verwendet fix die 0,03-%-Methode. Kann ich später über meine Einkommensteuererklärung auf die 0,002-%-Einzelbewertung der tatsächlichen Bürotage wechseln?
    5. Wenn ich beispielsweise nur 12 tatsächliche Bürotage im Jahr habe, würde sich der Arbeitsweg beim Firmenwagen dann entsprechend auf

      80.000 € × 0,002 % × 9 km × 12 Tage = 172,80 € geldwerter Vorteil pro Jahr

      reduzieren?

    6. Wie sind die Fahrten zwischen meinem Hauptwohnsitz und dem Hotel steuerlich zu behandeln? Handelt es sich bei einer anerkannten doppelten Haushaltsführung um Familienheimfahrten?
    7. Kann ich zusätzlich Verpflegungsmehraufwand für die Aufenthalte geltend machen?
    8. Falls die doppelte Haushaltsführung mit dem Hotel nicht anerkannt wird: Welche Auswirkungen hätte das auf die 9-km-Entfernung für die Firmenwagenbesteuerung? Würde dann stattdessen die Entfernung zwischen meinem Hauptwohnsitz und der Tätigkeitsstätte maßgeblich? Das würde mich finanziell ruinieren.
    9. Gibt es einen Unterschied zwischen einem Hotel, das ich jeweils neu buche, und einer dauerhaften Nutzungsmöglichkeit in einem bestimmten Hotel? Was müsste Voraussetzung sein, damit das Hotel steuerlich tatsächlich als Zweitunterkunft anerkannt werden kann?
    10. Gibt es evtl. noch andere Optimierungen und Tipps, welche ich noch gar nicht auf dem Schirm habe?

    Besonders interessieren mich Erfahrungen von Steuerberatern oder Personen, die einen vergleichbaren Fall tatsächlich über mehrere Jahre beim Finanzamt geltend gemacht haben.

    Ich bedanke mich vielmals vorab bei euch :)

    Viele Grüße

    Modjo