Meine Frau und ich sind Rentner. Wir haben in der Steuererklärung einen niedrigen 5-stelligen "Kapitalertrag aus Einkünften aus Kapitalvermögen" und die entsprechend einbehaltene Abgeltungssteuer angegeben, dazu die Günstigkeitsprüfung angeklickt.
Bereits nach 3 Wochen haben wir den Steuerbescheid erhalten.
Das Finanzamt hat den gemeldeten Kapitalertrag zu unserem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und ca. 85% der bereits gezahlten Abgeltungssteuer von der jetzt zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Letzlich haben wir damit mehr Steuern statt weniger durch die Günstigkeitsprüfung gezahlt.
Ich würde gerne Klage einreichen, habe aber noch keinen Zugang zur Rechtsprechung in dieser Sache gefunden. Meine letzte Klage vor dem Finanzgericht hat 8 Jahre gedauert, dann hat sich das Finanzamt meiner Auffassung angeschlossen. Ich hoffe, dass es in dieser Sache schneller geht. Wenn das Recht ist, dann ist die Abgeltungssteuer nur eine Anzahlung auf die tatsächlich zu entrichtende Steuer.
Der Begriff "Abgeltungssteuer" wäre damit irreführend oder sogar eine arglistige Täuschung des Steuerzahlers.