Beiträge von AndreaB.

    Da ich vor dem Kauf selbst nach Erfahrungen gesucht habe, möchte ich hier kurz sachlich meine persönlichen Erfahrungen mit der Händlergewährleistung bei der BAUR Versand GmbH teilen:

    Ich möchte hier meine persönlichen Erfahrungen mit dem Kundenservice der BAUR Versand GmbH im Rahmen einer Reklamation teilen.

    Im August 2023 erwarb ich ein Neufahrzeug (E-Scooter Rolektro). Als das Fahrzeug im Februar 2024 wegen eines Defekts nicht mehr fahrbereit war, meldete ich den Mangel direkt bei meinem Vertragspartner BAUR.

    Nach meinem Verständnis der Rechtslage im Verbrauchergüterkaufrecht (§ 475d BGB n.F. 2022) liegt die Nacherfüllung beim Verkäufer. Aus meiner Sicht lehnte der Händler jedoch ab Tag 1 eine eigene Reparatur oder Abwicklung ab und verwies mich strikt an den Dritthersteller bzw. dessen Servicepartner.

    Trotz meines Hinweises auf meine gesundheitsbedingte Dringlichkeit erfolgte keine direkte Händlerhilfe, weshalb ich nach zwei Wochen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte.

    Für mich persönlich bleibt als Kundenerfahrung bestehen: Der Verkäufer bot mir keine eigene Mängelbeseitigung an, sondern verwies an Dritte. Parallel wandte ich mich zwar an den Hersteller, erhielt von diesem jedoch bis heute keine Antwort oder Abhilfe.

    Mein Fazit:

    Nach meiner persönlichen Erfahrung hat mir der Fall gezeigt, dass man hier als Käufer bei einem Defekt an Dritte weitergeleitet werden kann, anstatt eine direkte Händlerabwicklung zu erhalten. Ich persönlich entziehe diesem Service mein Vertrauen und habe meinen Fall zur Marktbeobachtung an die Verbraucherzentrale weitergegeben.

    Aktueller Stand:

    Der Fall ist für mich damit abgeschlossen, eine Mängelbeseitigung hat bis heute nicht stattgefunden.

    (Sämtliche Kaufnachweise, E-Mail-Verläufe und Bestätigungen liegen mir vollständig vor.)