Ich verstehe den Sinn hinter dieser Änderung nicht.
Wenn die Abschläge finanzmathematisch kalkuliert sind, dann ist es für die Versichertengemeinschaft doch egal ob ich mit 63 Jahren und 14,4% Abschläge oder mit 64 und 10,8% Abschläge in Rente gehe.
Die Regierung möchte die "Älteren" länger in der Beschäftigung halten, z.B. wegen Fachkräftemangel
Das mit der Kleinbetragsrente ist wirklich interessant. Ist das beim AVD schon alles geklärt? Könnte ein AVD-Anbieter/Broker sich weigern den Betrag komplett als Kleinbetragsrente auszuzahlen?