Hallo geehrte Community,
Ich hoffe, jemand kann mir eine Einschätzung für meine Situation geben.
Seit gut 10 Jahren bin ich Grenzgänger in die Schweiz und 61 Jahre alt. Zum Ende Oktober endet nun mein Arbeitsvertrag mit Abfindung.
In der Schweizer Pensionskasse (PK) hat sich ein netter Betrag angesammelt, den ich mir aus steuerlichen Gründen erst im Jan 2027 auszahlen lasse.
Vor meiner Grenzgängerzeit war ich viele Jahre in der TK freiwillig versichert.
Mein Plan:
- Ab 1.11.26 bis zum Start ALG1 werde ich weiterhin in der Schweizer KV bleiben und lebe als Privatier.
- Jan 2027 Auszahlung der Schweizer PK
- Zum 1.1.28 werde ich dann arbeitslos für 2 Jahre (werde mich zunächst an-und erst mal wieder abmelden).
- Nach Ende ALG1 plane ich den Start der deutschen Rente mit 35 Beitragsjahren und Abschlägen(falls es das dann noch gibt) in der GKVdR.
Somit plane ich, erst zum 1.1.2028 formal wieder Mitglied der Deutschen gesetzlichen KV werden.
Nun meine Frage:
Kann die deutsche gesetzliche KV auch PK-Zahlungen VOR der Mitgliedschaft verbeitragen? Ich möchte mit dem temporären Verbleib in der Schweizer KV vermeiden, dass ich über 120 Monate im Höchstbeitragssatz der deutschen KV lande (beitragspflichtiger Versorgungsbezug).
Kann das klappen? Reicht es da abzuwarten, bis das Kalenderjahr der Auszahlung vorüber ist?
Ich weiß, dass es sich hier um Luxusprobleme handelt, aber 140t€ (10 Jahre x Höchstbeitrag für AG+AN) für die KV sind kein Spaß!
VG
Der GeldHecht