Hallo, ich bin kein Berater, sondern beschäftige mich privat viel mit laufenden Kosten. Deshalb keine Empfehlung, nur vier Punkte zum Selbernachprüfen.
1) Lehramt und Verbeamtung: Falls du auf eine Verbeamtung zusteuerst, wäre für mich nicht "BU ja oder nein" die erste Frage, sondern ob der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Sonst kann der Fall eintreten, dass der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt, der Versicherer nach seinen Bedingungen aber nicht leistet. Das ist ein Punkt, den du dir vor Abschluss im Bedingungswerk zeigen lassen solltest.
2) Endalter 60: Das würde ich an deiner Stelle am genauesten anschauen. Finanztip und Verbraucherzentrale empfehlen beide eine Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn, also meist 65 oder 67, weil die meisten Menschen erst in der zweiten Hälfte des Berufslebens berufsunfähig werden. Ein Vertrag mit Endalter 60 lässt damit ausgerechnet die Jahre offen, in denen das Risiko am höchsten ist. Andersherum ist eine zu lange Laufzeit unkritisch: Die Verbraucherzentrale schreibt, wer den Vertrag später nicht mehr oder nur noch teilweise braucht, könne ihn "jederzeit kürzen oder ganz kündigen". Kürzen geht später, nachträglich verlängern in der Regel nicht.
3) "Nur eine Versicherung nimmt mich": Das würde ich nicht als feststehend hinnehmen. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu wörtlich, Tests hätten gezeigt, "dass ein- und dieselbe Person mit identischen Angaben bei manchen Anbietern einen Vertrag bekommen hätte, bei anderen Gesellschaften einen Risikozuschlag gezahlt hätte und bei wieder anderen Versicherern ganz abgelehnt worden wäre". Eine anonyme Risikovoranfrage über mehrere Versicherer kostet nichts und landet in keiner Datei.
4) Ausschluss und Zuschlag: Finanztip nennt den Risikozuschlag unter den beiden Möglichkeiten "meist das kleinere Übel", weil der Schutz dabei vollständig bleibt. Und falls ein Ausschluss unvermeidbar ist: Finanztip rät, sich schon beim Abschluss zusichern zu lassen, dass er unter bestimmten Voraussetzungen später wieder aufgehoben werden kann. Danach fragen muss man selbst, angeboten wird das selten.
Zum Erbe: Das ist deine Entscheidung. Ich persönlich würde es nicht als Ersatz für die Absicherung rechnen, sondern als das, was übrig bleibt, wenn das Arbeitseinkommen dauerhaft wegfällt.